Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum goodnews4-Interview mit Joachim Kuhs – „Designer von Umschlägen für Bücher über Hitlers Traumschiffe“

Baden-Baden, 13.10.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Boris Fernbacher Stellung zu dem goodnews4-Bericht «Wieso das Land am Antisemitismusbeauftragten Blume festhält, obwohl man ihn gerichtsfest, als Antisemiten bezeichnen darf» – goodnews4-Serie «Unsere Abgeordneten» mit dem Baden-Badener Landtagsabgeordneten Joachim Kuhs.

Joachim Kuhs hält die Vorwürfe gegen das neue AfD-Vorstandsmitglied Jirka Buder wegen dessen Vergangenheit im rechtsextremen Umfeld für «völlig an den Haaren herbeigezogen und lächerlich». Herrn Kuhs versteht nicht, warum Herr Buder sich von seiner Mitgliedschaft in der völkischen und inzwischen verbotenen Wiking-Jugend «als Jugendlicher, als Minderjähriger» distanzieren sollte. Schauen wir uns dazu mal die Fakten an:

 

Bereits 1991 soll Jirka Buder Teilnehmer sowohl bei Aufmärschen der Wiking-Jugend als auch bei einem Trauermarsch der 1995 als rechtsextrem verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) gewesen sein. Anfang der 2000er-Jahre tauchte Herr Buder bei Veranstaltungen des neonazistischen Vereins Artgemeinschaft-Germanische-Glaubens-Gemeinschaft auch in Thüringen auf. (Quelle: Benjamin-Immanuel Hoff: Neue Wege gehen, VSA Verlag, 2023, S. 93 und 94). Jirka Buder hat für den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke CD-Cover entworfen und auf dessen Aufnahmen Klavier und Gitarre gespielt. In den Jahren 2000 bis 2002 findet man Jirka Buder dann als Designer von Umschlägen für Bücher über Hitlers Traumschiffe, den Führer-Stellvertreter Rudolf Heß und ein Kriegstagebuch des Sturzkampffliegers und NS-Fluchthelfers Hans-Ulrich Rudel (Quelle: all-in.de: Unternehmen des Allgäuer AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Felser).

Rechnen wir mal nach: Bei den «Jugendsünden» von Jirka Buder in der Wiking-Jugend um das Jahr 1991 war er wohl 16 oder 17 Jahre alt. Bis um das Jahr 2002 finden wir ihn aber immer noch im rechtsextremen Umfeld aktiv. Zu dem Zeitpunkt muss er dann um die 27 bis 28 Jahre alt gewesen sein. Deshalb hier drei klare Fragen an Joachim Kuhs: 1.) Zählt für Sie ein 27-jähriger Mann immer noch als minderjähriger Jugendlicher? 2.) Wussten Sie vor den Vorstandswahlen, dass Jirka Buder bis zur Jahrtausendwende im rechtsextremen Umfeld aktiv war? 3.) Könnte es sein, dass Jirka Buder trotz seiner umstrittenen Vergangenheit bei Ihnen als Mitarbeiter beschäftigt ist? Zu diesen Fragen erwarte ich von Ihnen als bekennendem Christen eine ehrliche Antwort, die nichts verschweigt und auch nichts weglässt.

Boris Fernbacher
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.