Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum goodnews4-Sommergespräch mit AfD-Landtagsabgeordneten Kurt Hermann – „Kaum an zielführender politischer Mitarbeit interessiert“

Baden-Baden, 14.08.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Boris Fernbacher Stellung zu dem goodnews4-Bericht «Wir sind Mitglied der einzigen Opposition» – Baden-Badener AfD-Fraktionschef Kurt Hermann im goodnews4-Sommergespräch.

Der Baden-Badener AfD-Landtagsabgeordnete Kurt Hermann meint im Interview mit goodnews4, dass er und sein Parteikollege Joachim Kuhs «Mitglieder der einzigen Opposition, die es noch gibt, also eine reelle Opposition» seien. Aber werden die beiden Politiker in Stuttgart auch ihren Aufgaben als Oppositionspartei gerecht? Dass die AfD-Fraktion im Landtag kaum an zielführender politischer Mitarbeit zur Lösung der Probleme des Ländle, sondern eher an öffentlichkeitswirksamer Polit-Show interessiert ist, lassen auch die zwei bisherigen kleinen Anfragen von Herrn Hermann vermuten:

 

Im Juni 2026 hat Kurt Hermann zusammen mit einem Fraktionskollegen eine kleine Anfrage (Drucksache 18/110) gestellt, in der er die Landesregierung nach dem Anteil nichtdeutscher Inhaftierter im Bundesland und deren Verteilung auf Staatsangehörigkeiten fragt. Die Zahlen der letzten Jahre zum Anteil Inhaftierter ohne deutschen Pass kann aber sowieso jeder Bürger auf der Seite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg einsehen. Unter Punkt 8 fragt Herr Hermann dann, «wie hoch die durchschnittlichen Kosten des Justizvollzugsdienstes pro Inhaftiertem und Tag beziehungsweise in den Jahren 2016 bis 2025 waren». Sinn und Zweck dieser Frage erschließt sich nicht: Das Landesministerium der Justiz und für Migration ermittelt jährlich diese Kosten und stellt sie auch auf seiner Internetseite öffentlich zur Verfügung. Hier werden neben vielen anderen Zahlen zum Justizvollzug auch die jährlichen Kosten pro Inhaftiertem angegeben: «Im Haushaltsjahr 2024 betrugen die Nettokosten eines Gefangenen je Hafttag einschließlich Bauinvestitionen 200,16 Euro.» Kurt Hermann hätte sich die meisten Punkte seiner Anfrage schenken und der Landesregierung Arbeit ersparen können, wenn er oder seine Mitarbeiter Philipp Helber und Sophie Seyednia vorher in einer halben Stunde diese Zahlen selber recherchiert hätten. Dient diese Anfrage also nur als Leistungsnachweis, dass man für seine hohen Diäten im Landtag auch was getan hat? Oder ist es Ziel solcher sinnfreien Anfragen, das Thema Ausländerkriminalität immer wieder in den medialen Fokus zu rücken?

Im Mai 2026 stellten Kurt Hermann und ein Fraktionskollege eine Anfrage bezüglich eines aus der Psychiatrie Emmendingen geflohenen Straftäters mit marokkanischem Migrationshintergrund (Drucksache 18/40). In den Punkten 1 und 2 wird nach etwaigen Vorstrafen und dem Aufenthaltsstatus des Marokkaners gefragt. Dass das Ministerium mit Verweis auf den Datenschutz sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen hierauf keine Antwort geben konnte, hätte Herr Hermann sich eigentlich schon vorher denken können. In Punkt 3 fragt Herr Hermann dann: «Aus welchen Gründen befand sich der Mann im Zentrum für Psychiatrie Emmendingen?» Wie soll die Landesregierung diesen Fragepunkt beantworten? Nach § 203 StGB unterliegt auch die Psychiatrie der strengen ärztlichen Schweigepflicht. Sie darf Dritten, und auch Angehörigen und Behörden (außer bei Gefahr drohender schwerer Straftaten nach § 138 StGB oder zum Schutz Dritter bei Notstand § 34 StGB) grundsätzlich keine Auskunft darüber geben, warum genau ein Patient bei ihnen behandelt wurde. Das Ministerium antwortete dann auch nur, dass der Mann nach § 63 StGB wegen Begehung einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit untergebracht war. Diese Tatsache war aber bereits zwei Wochen vor Herrn Hermanns Antrag in der Presse zu lesen.

Boris Fernbacher
Baden-Baden


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