Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum Leserbrief von Christian Schneider – „AfD-Kreisverband Baden-Baden/Rastatt sollte Chrupalla oder Siegmund zu Podiumsdiskussion in unsere Stadt einladen“
Baden-Baden, 17.07.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Julia Klarsfeldt-Höhn Stellung zu dem Leserbrief von goodnews4-Leser Christian Schneider Leserbrief «Meine Meinung» – «Gründe dafür sowohl in der Bundespolitik als auch hier vor Ort» – Zum goodnews4-Bericht «AfD auch in Baden-Baden und Rastatt vorne».
Christian Schneider schreibt in seinem Leserbrief, dass «das Absingen der DDR-Hymne durch den Bundesvorsitzenden Chrupalla sowie das oft unparlamentarische Verhalten der AfD-Abgeordneten nicht eben vertrauensbildend wirken». Man hatte bislang ja immer den Eindruck, dass die AfD die verbrecherische SED-Diktatur einhellig als Unrechtsregime verurteilt. Im Jahr 2021 stellte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag den Antrag, dass die Abgeordneten feststellen mögen, dass das SED-Regime die &lauqo;DDR-Bevölkerung unterdrückt» hat, und «die Berliner Mauer und die Opfer des DDR-Grenzregimes symbolhaft für den Unrechtscharakter der SED-Herrschaft stehen» (Drucksache7/2989). Die AfD-Fraktion im Baden-Badener Gemeinderat meinte 2025, dass die Bundesabgeordnete Sarah Mirow von der Partei Die Linke «als Mitglied der Nachfolgeorganisation der Mauermörderpartei SED jegliches Recht auf moralische Deutung verloren habe» (goodnews4 vom 22.03.2025).
Aber gilt diese Einstufung der DDR als Unrechtsstaat durch die AfD auch heute noch? Bei einer Veranstaltung der AfD in Dessau stimmte der neben Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund stehende Kabarettist Uwe Steimle fröhlich die DDR-Hymne an: &lauqo;Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt ...» Chrupalla wie auch Siegmund stoppten die Gesangseinlage nicht, lächelten dazu und sangen wie auch die anwesenden Zuhörer mit. Vielleicht sollten der AfD-Kreisverband Baden-Baden/Rastatt die Herren Chrupalla oder Siegmund mal zu einer Podiumsdiskussion oder einem AfD-Stammtisch in unsere Stadt einladen. Dort könnten die AfD-Gemeinderäte Arpaschi, Kuhs und Hermann sowie die Mitglieder der AfD dann in Ruhe ausdiskutieren, ob die DDR nun ein menschenverachtender Unrechtsstaat, oder doch eher ein «Paradies der Werktätigen» mit Frieden, Demokratie und Freiheit für alle Bürger war. Bei der Gelegenheit könnten die AfD-Gemeinderäte ihre Parteifreunde aus dem Osten ja gleich mal fragen, warum sie bei dem vom Kabarettisten Steinle bei der Veranstaltung getätigten Spruch „Mittlerweile muss ich sagen, wenn ich Friedrich Merz sehe, frag ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg wenn man ihn mal wirklich braucht» nicht sofort aufgestanden sind und vehement gegen diese abscheuliche und geschichtsvergessene verbale Entgleisung protestiert haben.
Julia Klarsfeldt-Höhn
Gernsbach
Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.
«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de
Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.
1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.
2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.
3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.
5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.
6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.
7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.
9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







