Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Zweifel an Wischhusen-Brief“ – „Lencke Wischhusen muss eine echte Bad‘nerin sein. Sie kann ALLES, außer Deutsch!“ – „Verstoß gegen das GG und die DSGVO“
Baden-Baden, 03.03.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Rudolf Rust Stellung zu dem goodnews4-Bericht Zweifel an Wischhusen-Brief – «Parteiunabhängige Oberbürgermeisterin» – Auch ältere Leute lassen sich nicht gerne anschwindeln.
Wie dem goodnews4-Bericht zu entnehmen ist, schreibt sie: «Ich lebe mit meiner Familie in Baden-Baden und kandidiere als parteiunabhängige Oberbürgermeisterin.» Hoppla! Ist sie schon Oberbürgermeisterin? Ich denke das ist nicht korrekt – und sie wird es auch nicht werden!
Und was versteht Wischhusen eigentlich unter «Familie»? Patchwork? Liegt das auf der Linie der CDU-Frauen-Union? Wenn jemand so viele Ex-Politiker der CDU braucht, um sein Blond aufzufrischen, der hat wohl selbst nicht viel zu bieten.
Aber schon zu Beginn des Briefes an die Alten und Schutzlosen in dieser Stadt leistet sie sich einen Klops nach dem anderen. Zitat: «Baden-Baden ist eine Stadt, die von den Menschen lebt, die sie über viele Jahre geprägt haben.» Leben die Menschen nicht eher von der Stadt und den vielfältigen Möglichkeiten zur Beschäftigung und Freizeitgestaltung? Und was ist mit den Zuzüglern im Rentenalter, die nur eines wollen: Ruhe, Ruhe, Ruhe!
Und so geht es munter weiter: hat ihr denn keiner gesagt; dass es hier jb Baden-Baden mit 600 Vereinen mannigfache Betätigungsmöglichkeiten für Bürger aller Altersklassen gibt? Da braucht es weder ein Mehrgenerationen-Café noch einen Senioren-Beirat. Beiräte und Ausschüsse sind einfach Ausschuss, sie werden zum Labern gegründet und nicht um Lösungen herbeizuführen.
Wenn es ihr Ziel ist, dass «ältere Menschen sichtbar dazugehören und Orte für Begegnung und Austausch haben», dann hat sie ihr Ziel verfehlt.
Last, but not least: «Quot licet jovi, non licet bovi!» Auf Deutsch: «Was den Parteien für Wahlwerbung erlaubt ist, gilt in keiner Weise für die parteiunabhängige Kandidatin!» Gezielter Erwerb von Adressen für Marketing in eigenere Sache, stellt einen Verstoß gegen das GG und die DSGVO dar. Was soll denn werden, wenn solch eine Kandidatin tatsächlich ins Amt kommt?
Die Übermittlung von im Melderegister geführten Daten zu Wahlwerbezwecken stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs 1GG dar. Hat etwa «unsere» Stadtverwaltung die Adress-Datensätze verkauft oder zur Verfügung gestellt?
Die Weitergabe an Privatpersonen oder Unternehmen ist grundsätzlich verboten und damit wird die Einwilligung im Sinne der Art. 4 GG und 7 DSGVO benötigt. Nur für politische Parteien existiert eine gesetzliche Ausnahme.
Fazit: Ist Lencke Wischhusen eine Mogelpackung, gewogen und zu leicht befunden?
Rudolf Rust
Baden-Baden
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