Testpflicht und Hygienemaßnahmen bleiben

Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab Montag – Regelungen je nach Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder 35 – Kultusministerin Schopper: „Nehmen wir den Schülerinnen und Schülern eine Belastung“

Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab Montag – Regelungen je nach Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder 35 – Kultusministerin Schopper: „Nehmen wir den Schülerinnen und Schülern eine Belastung“
Außerhalb der Unterrichtsräume bleibe die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen. Foto: Archiv

Stuttgart, 18.06.2021, Bericht: Redaktion «An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben», teilte das Kultusministerium gestern schriftlich mit. Dafür hatte sich auch Gesundheitsminister Manne Lucha bereits in der Regierungspressekonferenz am Dienstag ausgesprochen. goodnews4.de berichtete.

Nun habe das Kultusministerium bereits am Dienstag die Schulen über die Grundausrichtung der kommenden Regelungen informiert. Die Regelungen müssen zwar noch in der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden, sie sollen aber bereits ab Montag gelten. Demnach soll bei einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfallen. Bei der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, soll die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen nicht mehr gelten. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibe jedoch die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.

«Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern», wird Kultusministerin Schopper in der Mitteilung aus ihrem Ministerium zitiert. «Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist.» Zudem verwies die Kultusministerin, dass ein Großteil der Lehrkräfte durch das Vorziehen in der Impfpriorisierung bereits geimpft sein sollte.

Die weitere Mitteilung des Kultusministeriums im Wortlaut:

Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben

Die Schule soll für die Schülerinnen und Schüler sicher bleiben. Deswegen dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte natürlich weiter freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Vor dem kommenden Wochenende erhalten die Schulen noch einmal weitere Detailinformationen über die anstehende Änderung der Corona-Verordnung Schule. Diese wird aktuell im Kultusministerium ausgearbeitet und soll zum kommenden Montag in Kraft treten. Damit die Schulen über die anstehenden Änderungen aber Bescheid wissen, hat das Kultusministerium bereits jetzt die Grundregeln bekannt gegeben, damit sie sich darauf einstellen können. «Ich weiß, welche enorme Leistung die Schulen aktuell vollbringen. Ein großes Lob möchte ich in diesem Zusammenhang an alle Schulen im Land aussprechen, dass die Testungen so gut laufen und dass sie die Schülerinnen und Schüler und die Ehrenamtlichen durch die Testbescheinigungen enorm entlasten», betont Schopper.


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