Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung

Maskenpflicht in Gaggenau ab morgen 6 Uhr – Mit 254 Neuinfektionen außergewöhnlich hoher Wert

Maskenpflicht in Gaggenau ab morgen 6 Uhr – Mit 254 Neuinfektionen außergewöhnlich hoher Wert
Die Gaggenauer Stadtverwaltung hat mit dem Rastatter Landratsamt eine Maskenpflicht erlassen. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
12.04.2021, 18:30 Uhr



Gaggenau Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat im Einvernehmen mit der Stadt Gaggenau für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen, teilte das Landratsamt Rastatt heute Abend mit. Die Maskenpflicht tritt morgen, am 13. April, für den täglichen Zeitraum von 6.00 bis 21.00 Uhr in Kraft und ist bis zum 9. Mai befristet.

Für die Stadt Gaggenau liegt die 7-Tage-Inzidenz, Stand 11. April, bei 254 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und ist damit deutlich über dem Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt. Der Wert für den Landkreis Rastatt beträgt derzeit 174,6. goodnews4.de berichtete.

Die weitere Mitteilung aus dem Landratsamt Rastatt im Wortlaut:

Insgesamt gibt es in der Stadt Gaggenau aktuell 112 aktive Fälle. Geographisch verteilen sich die Fälle gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet Gaggenau. Sie sind insbesondere keiner großen Häufung zuzuordnen, so dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt als diffus bezeichnen lässt.

Es besteht nach wie vor eine regionale Belastung des Gesundheitssystems. Der COVID-Bereich des Klinikum Mittelbadens ist mit 71 COVID-19-Patienten belegt. Auf der Intensivstation werden 10 COVID-19-Patienten versorgt (Stand Kalenderwoche 14).

Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen. Weniger belastende Maßnahmen, die ebenso wirksam sind, sind nach Ansicht der Behörde nicht ersichtlich. Die Belastung durch das Tragen einer Maske ist von relativ geringer Intensität. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, teilt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung mit.

Plan zum Gültigkeitsbereich der Maskenpflichtzone im Stadtgebiet Gaggenau:
Quelle: Landratsamt Rastatt

Bild Maskenpflicht


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