Steuererhöhung

Mieten werden steigen in Baden-Baden – Rathaus wendet sich an Vermieter und Unternehmen – „Zahlreiche Rückmeldungen“ zur Erhöhung Grund- und Gewerbesteuer

Mieten werden steigen in Baden-Baden – Rathaus wendet sich an Vermieter und Unternehmen – „Zahlreiche Rückmeldungen“ zur Erhöhung Grund- und Gewerbesteuer
Das Rathaus setzt mit der Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer die ersten Maßnahmen der Konsolidierungsliste um. Foto: Archiv

Baden-Baden, 29.08.2025, Bericht: Redaktion Die sogenannte «Anpassung» der Grund- und Gewerbesteuer dürfte auch zu einer weiteren Belastung der Baden-Badener Bürger insgesamt führen. Vermieter sind berechtigt, die Grundsteuer zu 100 Prozent auf Mieter umlegen.

Auch die höhere Gewerbesteuer dürfte zu Preiserhöhungen führen. Der Baden-Badener Gemeinderat hatte die Steuererhöhung in seiner Sitzung am 23. Juni beschlossen. Die Entscheidung über zahlreiche andere Maßnahmen auf der sogenannten Konsolidierungsliste soll im Oktober fallen. Die Maßnahmen sollen dem Haushalt der Stadt Baden-Baden 21 Millionen Euro bringen durch Einsparungen oder Mehreinnahmen. Insgesamt fehlen im Haushalt nach dem letzten Stand 40 bis 50 Millionen Euro jährlich.

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In einer Mitteilung von gestern geht das Rathaus Baden-Baden darauf nicht ein, wendet sich aber an die von den Steuererhöhungen unmittelbar Betroffenen.

Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 28. August 2025 zur «Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer» im Wortlaut:

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am 23. Juni die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer auf 435 v.H. sowie die Grundsteuer auf A 1035 v.H. und B 345 v.H. beschlossen. In der vergangenen Woche hat die Stadtverwaltung nun die Bescheide zur Grundsteuer versendet. Da hierzu bereits zahlreiche Rückmeldungen eingegangen sind, weist die Stadt auf den effizientesten Weg der Kontaktaufnahme hin.

 

Rückfragen und Einwände können am besten per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden. So lassen sich Vorgänge eindeutig zuordnen und zügiger bearbeiten. Trotzdem kann es aufgrund der sehr großen Anzahl von Vorgängen zu einer deutlichen Verzögerung bei der Beantwortung kommen. Die Stadt bittet deshalb, von telefonischen Anfragen abzusehen, um eine effektive Bearbeitung aller Anliegen zu gewährleisten. Aus technischen Gründen wurden die Bescheide bereits am 6. August 2025 erzeugt, so dass spätere Zahlungen für die Fälligkeit vom 15. August 2025 noch nicht mit aufgeführt werden konnten. Der Grundsteuerbescheid stellt damit keinen Kontoauszug dar, sondern zeigt im Wesentlichen die zu zahlenden Beträge je Fälligkeit auf. Fragen zur Zahlungsabwicklung sind direkt an die Stadtkasse per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten. Die Stadt betont weiterhin, dass die Verwaltung nur für Fragen zur festgesetzten Grundsteuer oder zum Grundsteuerbescheid zuständig ist. Anliegen, die den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag betreffen, sind an das Finanzamt zu richten, das den zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag ermittelt.

Hintergrund der Entscheidung ist die angespannte Haushaltslage, in die immer mehr Kommunen kommen. Die Anhebung der Hebesätze ist ein notwendiger Schritt, um die Liquidität der Stadt zu verbessern und ist rechtlich zulässig. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025 und ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Parallel erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit der Haushaltskommission und weiteren Experten ein Gesamtpaket aus Einsparungen und Einnahmeerhöhungen, das für finanzielle Entlastung bei der Stadt Baden-Baden sorgen soll. Damit ist leider auch verbunden, dass es zu Leistungseinschränkungen kommen kann.

Weitere Informationen

Laut Paragraf 557 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Paragraf 2 Nr. 1 dürfen Vermieter die Grundsteuer zu 100 Prozent auf Mieter umlegen. Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten bzw. Betriebskosten.




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