Mehr Befugnisse und Datenschutz
Ministerrat beschließt neues Polizeigesetz – Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen – Personenkontrollen bei Großveranstaltungen

Bericht von Nadja Milke
15.07.2020, 00:00 Uhr
Stuttgart Der Ministerrat hat gestern der Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Damit wird das Polizeigesetz um weitere Befugnisse ergänzt und gleichzeitig an datenschutzrechtliche Vorgaben der EU sowie an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes angepasst.
«Diese Landesregierung, allen voran der Innenminister, wir arbeiten jeden Tag daran, unser Land noch sicherer zu machen. So haben wir heute Morgen im Kabinett Änderungen am Polizeigesetz auf den Weg gebracht mit denen viele Dinge neu geregelt werden, die praktisch relevant sind. Ich bin froh, dass dieses Verfahren nun auf der Zielgeraden ist und wir einen guten Kompromiss erzielt haben», wird Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Erklärung des Staatsministeriums zitiert.»
Mit dem neuen Polizeigesetz soll unter anderem auch der Einsatz von Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen möglich werden und eine Grundlage für Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, geschaffen werden. Dies sei «zum Beispiel bei Hochrisikofußballspielen ein wichtiges Mittel, um mögliche Straftäter aus ihrer Anonymität zu holen und auf diese Weise Straftaten zu verhindern», erklärte Innenminister Thomas Strobl gestern in Stuttgart.
Änderungsbedarf für das Polizeigesetz hatte sich auch durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts ergeben zur Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen und den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme.
Das Gesetz enthält außerdem «eine ausdrückliche Regelung zur Durchführung von Gefährderansprachen und -anschreiben sowie Gefährdetenansprachen, eine Regelung, die eine Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern ermöglicht, eine Vorschrift zum polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften sowie eine Regelung, um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen».
Das Gesetz soll noch vor den Sommerferien dem Landtag zur Beratung übermittelt werden.
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