Statistik
Mitentscheidend bei der Bundestagswahl – 16 Prozent aller Wahlberechtigten in Baden-Württemberg mit Einwanderungsgeschichte
Stuttgart, 18.12.2024, Bericht: Redaktion Im Jahr 2023 hatten rund 2,9 Millionen Menschen ab 18 Jahren und damit rund ein Drittel, nämlich 31,0 Prozent, der erwachsenen Bevölkerung in Baden-Württemberg eine Einwanderungsgeschichte.
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg anlässlich des Tages der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember 2024 auf Basis des Mikrozensus 2023 mitteilt, wären davon circa 41,0 Prozent oder 1,2 Millionen Personen bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen. Damit machten Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte knapp 16,0 Prozent aller Wahlberechtigten aus. «Da sich die Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft», erklären die Statistiker aus Stuttgart.
Im Jahr 2013 hatten gut 12,0 Prozent aller Wahlberechtigten eine Einwanderungsgeschichte. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Mehr als ein Viertel, 28,0 Prozent, der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2023 besaß diese seit der Geburt. Gut ein Drittel, 35,0 Prozent, der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und 37,0 Prozent besaß die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. In etwa 1,0 Prozent der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte bekam die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 mehr als ein Drittel, knapp 37,0 Prozent, wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 34 Jahre in Deutschland. Von den volljährigen Nachkommen zweier eingewanderter Elternteile waren gut 64,0 Prozent wahlberechtigt.
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