Appell an Herrchen und Frauchen

Nachdrückliche Bitte der Badischen Jäger – Hunde in Wald und Feld anleinen – Auch dem Hund drohen Gefahren

Nachdrückliche Bitte der Badischen Jäger – Hunde in Wald und Feld anleinen – Auch dem Hund drohen Gefahren
Ein gehetztes Rehgeiß Foto: Badische Jäger

Baden-Baden, 26.06.2024, Bericht: Redaktion Von einem tragischen Tod eines Rehs bei Bietigheim berichten die Badischen Jäger. Dort wurde das bedauernswerte Tier von einem Hund quasi zu Tode gehetzt.

Die Jäger bitten die Hundebesitzer dringend ihre Hunde anzuleinen. In der Mitteilung der Badischen Jäger wird auch ein Hinweis auf die richtige Beschaffenheit einer Hundeleine und auf die Gefahren gegeben, die dem Hund drohen.

Die Mitteilung der Badischen Jäger vom 25. Juni 2024 im Wortlaut:

Die Badischen Jäger sind ratlos. Im Großen und Ganzen folgen Hundebesitzer dem Aufruf von Tier- und Naturschützern, vor allem dann die Hunde im Außenbereich anzuleinen, wenn sich die Wildtiere um ihren Nachwuchs sorgen. Nutria, Wildschweine, Rehe, Bodenbrüter, Füchse und viele andere Wildtiere kümmern sich gerade jetzt um ihre Jungen. «Wir bitten mit allem Nachdruck darum, dass Hunde im Wald, auf Wiesen und Feldern angeleint werden. Und um es ganz deutlich zu sagen - unter Anleinen ist nicht die meterlange Schlepp- oder Zippleine zu verstehen, sondern eine Leine, die maximal zwei Meter lang ist. Die normale Hundeleine misst etwa 1,60m. Nur dann sehe ich, was mein Hund zum Beispiel im hohen Gras macht. Gerate der Hund an ein Nutria mit Jungen oder an eine Bache mit Frischlingen, sei der Hund akut in Lebensgefahr. Nicht der Fuchs, das Nutria oder das Wildschwein trage dann Schuld, sondern der Halter, der mit seinem Hund in den Lebensraum der Wildtiere eingedrungen ist. Das scheint vielen nicht klar zu sein. Erfahrungsgemäß liegen Rehkitze und Bachen mit ihren Frischlingen oft nur wenige Meter neben einem Weg», so Kreisjägermeister Dr. Frank Schröder.

 
 

Aus der Mitgliedschaft der Badischen Jäger kommen immer wieder Meldungen von wildernden und hetzenden Hunden. Ein besonders tragischer Fall ereignete sich am vergangenen Wochenende in einem Waldstück bei Bietigheim. Ein Jäger wurde von mehreren Augenzeugen gerufen - eine Geiß wurde von Hunden bis zur Bewusstlosigkeit gehetzt. Schnell war in Anbetracht des prallvollen Gesäuges klar, dass die Geiß ein oder zwei Kitze zu versorgen hatte. Die Geiß ließ sich Wasser einflößen, in das Frubiase und Traubenzucker aufgelöst wurde. «Leider hat es die Geiß nicht geschafft. Sie ist verstorben. Nach dem oder den Rehkitzen wird noch gesucht», so Frank Schröder, Vorsitzender der Badischen Jäger Rastatt / Baden-Baden.

Hundehalter, die sich derart gedankenlos verhalten, müssen wissen, dass die Vorfälle immer zur Anzeige gebracht werden. Die Strafen für den Halter sind empfindlich, vor allem dann, wenn der Tatbestand der Wilderei ins Spiel kommt. Wird ein Hund mit der Tötung eines Wildtiers in Verbindung gebracht, muss der Halter davon ausgehen, dass das Tier nach der Kampfhundeverordnung bewertet wird. Hunde werden in solchen Fällen mit Leinenpflicht und Maulkorb dauerhaft belegt.




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