Streit um Klinikstandort

Nervosität in Rastatt vor der Kommunalwahl – Falschmeldung zum Stand der Klinik-Entscheidung – „Die Standortentscheidung erfolgte“

Nervosität in Rastatt vor der Kommunalwahl – Falschmeldung zum Stand der Klinik-Entscheidung – „Die Standortentscheidung erfolgte“
In einer Printanzeige wirbt die Rastatter FDP für den Klinikstandort „Am Münchfeldsee“.

Baden-Baden/Rastatt, 09.06.2024, 00:00 Uhr, Bericht: Redaktion Die Nervosität vor der heutigen Kommunalwahl ist groß. Unmittelbar vor dem Wahlsonntag veröffentlichte der FDP-Stadtverband Rastatt eine Printanzeige, in der er genau die konträren Positionen der FDP Baden-Baden vertritt und sich für den Klinik-Standort Rastatt «Am Münchfeldsee» eintritt.

Fälschlicherweise heißt es im Text der Anzeige: «Die Standortentscheidung erfolgte aufgrund objektiver Kriterien, denen alle Beteiligte vorab zugestimmt haben.» Richtig ist lediglich, dass es eine Zustimmung des Baden-Badener Gemeinderats für ein Gutachten gegeben hatte. Eine «Standortentscheidung» ist bisher durch den zuständigen Gemeinderat Baden-Baden nicht erfolgt. Lediglich eine Zusage für eine Untersuchung des Standortes. Für einen Standort in Rastatt hatten sich allerdings bisher in Baden-Baden die Fraktion der Grünen, Teile der CDU und SPD ausgesprochen. Sollten Grüne, CDU und SPD morgen bei der Kommunalwahl in Baden-Baden die Mehrheit verlieren, dürfte der Standort «Am Münchfeldsee» in Rastatt vom Tisch sein. Gemeinsam mit Grünen, CDU und SPD-Stadträten ist auch der Baden-Badener Oberbürgermeister Späth auf der Seite der Befürworter des Standortes Rastatt. Für einen Erhalt der Klinik Balg in Baden-Baden haben sich uneingeschränkt die Baden-Badener Fraktionen von FDP und AfD ausgesprochen. Die FBB steht für ein ergebnisoffenes Verfahren und eine private Trägerschaft.

 

Eine finale Entscheidung fällt den Baden-Badener Bürgern zu, die durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid eine Klinik in Baden-Baden durchsetzen können. Dieses demokratische Recht der Baden-Badener Bürger nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung Paragraf 21 haben die Rastatter Liberalen wohl gar nicht auf ihrer überhastetet Rechnung.

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