Einigung über neue Corona-Regel

Neue Corona-Verordnung ab Donnerstag – Keine Maskenpflicht bei 2G – Stellungnahme des Sozialministeriums

Neue Corona-Verordnung ab Donnerstag – Keine Maskenpflicht bei 2G – Stellungnahme des Sozialministeriums
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
26.10.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Das Sozialministerium Baden-Württemberg bestätigte gestern gegenüber goodnews4.de, dass ab Donnerstag «in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr (z.B. Gastronomie oder Veranstaltungen), in denen auf das 2 G-Optionsmodell gesetzt wird» die Maskenpflicht entfällt.

Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst und am Mittwoch veröffentlicht. Am Donnerstag sollen die neuen Änderungen dann in Kraft treten.

Die Stellungnahme des Sozialministeriums Baden-Württemberg im Wortlaut:

Die Corona-Verordnung wird in diesem Bereich angepasst. Das Sozialministerium hatte sich vor wenigen Tagen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink darauf geeinigt, dass in öffentlichen Bereichen mit Publikumsverkehr (z.B. Gastronomie oder Veranstaltungen), in denen auf das 2 G-Optionsmodell gesetzt wird und die immunisierten Gäste keine Masken tragen müssen, auch die immunisierten Beschäftigten auf eine Maske verzichten können, wenn sie dies wünschen und den entsprechenden Nachweis einer Impfung oder einer Genesung erbringen. Stand jetzt müssen Beschäftigte in Branchen mit Publikumsverkehr noch Masken tragen, da der Arbeitgeber sonst indirekt den Impfstatus seiner Angestellten erfahren würde, was bis dato gegen die Datenschutzrichtlinien verstößt. Inzwischen gab es diesbezüglich eine Einigung. Der neue Regelung sieht nun vor, dass diejenigen Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber freiwillig den Impf- oder Genesenenstatus nachweisen, von der Maskenpflicht nach Entscheidung des Arbeitgebers individuell befreit werden können.

 

Wörtlich hat Minister Lucha nach der Einigung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten gesagt: «Ich bedanke mich für das sehr vertrauensvolle Gespräch mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Brink. Wir sind nun zu einer guten, einvernehmlichen Lösung gekommen und greifen gerne folgende Anregung des LfDI auf: Der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber. Gerade im Beschäftigungsverhältnis ist dabei darauf zu achten, dass kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt wird. Allerdings steht der Freiheit jedes Einzelnen, mit seinen Daten nach eigener Vorstellung umzugehen, nichts im Wege. Somit werden wir die Corona-Verordnung im Sinne einer möglichst einfachen und praktikablen Anwendung für die Beschäftigten zügig anpassen können. Dann müssen geimpfte und genesene Beschäftigte bei 2 G auf eigenen Wunsch auch keine Maske mehr tragen.»


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