Corona-Maßnahmen
Neue Corona-Verordnung gilt ab 1. Oktober – „Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht“

Stuttgart, 19.09.2022, Bericht: Redaktion Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben.
An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behalte aber die Infektionslage weiter genau im Blick, heißt es aus Stuttgart.
Es sei vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. «Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht&rauqo;, sollen gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich werden. Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig. Der Ministerrat wird nach derzeitigem Stand am 27. September 2022 über die neue Corona-Verordnung des Landes entscheiden, heißt es aus Stuttgart.
«Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. «Gleichzeitig ist die Ausgangslage aber deutlich besser als in den vergangenen Jahren. Die Impfungen verhindern zuverlässig einen schweren Krankheitsverlauf oder gar, dass Menschen sterben.»Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
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