6. Corona-Verordnung für Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung jetzt hier – "Private Ansammlungen" mit mehr als 10 Personen verboten – Offen oder geschlossen: Landesregierung nennt 120 Einrichtungen

Neue Corona-Verordnung jetzt hier – "Private Ansammlungen" mit mehr als 10 Personen verboten – Offen oder geschlossen: Landesregierung nennt 120 Einrichtungen
Auf der Liste der Landesregierung stehen mehr als 120 Einrichtungen vom Antiquitätengeschäft bis zum Zirkus.

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
01.11.2020, 14:20 Uhr



Stuttgart Eine Übersicht mit mehr als 120 Einrichtungen vom Antiquitätengeschäft bis zum Zirkus veröffentlichte heute die Landesregierung. Zu jeder dieser Einrichtungen ist erläutert, ob sie ab morgen, Montag, 2. November, geschlossen werden muss oder geöffnet blieben darf.

Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der nun vorliegenden Änderung der Corona-Verordnung des Landes reagiere die Landesregierung «auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg», heißt es heute in einer Erklärung aus Stuttgart. Die Entscheidung war in der letzten Woche bei einer Videokonferenz der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt worden. Der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen und eine drohende intensivmedizinische Überlastung der Kliniken führte zu dieser Entscheidung.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.


goodnews4-Logogoodnews4Baden-Baden Breaking News kostenlos abonnieren!
Jeden Tag sendet goodnews4.de die wichtigste Nachricht als News-E-Mail.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!