Hotspot-Strategie
Neue Corona Verordnung Schule in Kraft – Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit hohen Inzidenzwerten

Bericht von Nadja Milke
09.12.2020, 00:00 Uhr
Stuttgart Gestern trat die neue Corona-Verordnung Schule in Baden-Württemberg in Kraft. Neu sind darin die Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten, die über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegen. Baden-Baden und der Landkreis Rastatt liegen derzeit bei Werten zwischen 100 und 150. goodnews4.de berichtete.
Ziel der Neuregelung ist, an den Schulen im Einzelfall einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen.
Im Rahmen der sogenannten «Hotspot-Strategie» des Landes einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen für die Stadt- und Landkreise regeln die Gesundheitsämter per Allgemeinverfügung, dass die öffentlichen und privaten Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport zu schließen sind. Darüber hinaus wurden in der neuen Corona Verordnung Schule die Regelungen zum Zutritts- und Teilnahmeverbot angepasst. Aufgrund der landesweit neuen Quarantänebestimmungen verringert sich auch in Schulen die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 auf 10 Tage.
Neu ist außerdem, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler an Schulen sowie in Kitas nicht mehr verlangt wird. «Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hatte, ist zwischenzeitlich aufgrund der bestehenden Regelungen für Ein- und Rückreisende entbehrlich und muss somit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden», heißt es aus dem Kultusministerium.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







