Corona-Maßnahmen
Neue Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg - Isolation fünf Tage – Minister Lucha: „Corona-Pandemie noch nicht vorbei“

Stuttgart, 03.05.2022, Bericht: Redaktion Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestern die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Dies gab das Sozialministerium gestern bekannt.
Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt heute in Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.
«Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung seines Ministeriums zitiert. «Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus. Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen durch das Virus hinnehmen müssen. Klar sagen möchte ich aber heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.»
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Husten oder Fieber, haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab heute.
Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, wie das Tragen einer medizinischen Maske und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab heute.
«Niemand von uns weiß Stand heute, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter entwickelt. Nach wie vor sicher ist aber, dass eine Impfung der beste Schutz gegen das Virus ist. Auch aufgrund der Impfungen ist es uns gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omikron-Welle zu kontrollieren. Dafür möchte ich mich bei allen Menschen, die sich haben impfen lassen, herzlich bedanken», so Minister Lucha.
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