Landesnichtraucherschutzgesetz

Neues Nichtraucherschutzgesetz von Manne Lucha – Anregungen aus Bürgerforum

Neues Nichtraucherschutzgesetz von Manne Lucha – Anregungen aus Bürgerforum
An den Eingängen der Schulen konzentriert sich der Qualm auch in Zukunft, hier am Markgraf-Ludwig-Gymnasium in Baden-Baden.

Stuttgart, 26.11.2025, Bericht: Redaktion Nach «intensiver Abwägung und Auswertung der Vorschläge» des erstmals parallel zu einem Gesetzesvorhaben durchgeführten Bürgerforums sowie der Verbändeanhörung habe der Ministerrat gestern grünes Licht für die Einbringung des überarbeiteten Landesnichtraucherschutzgesetzes zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gegeben, teilt das Ministerium von Manne Lucha mit.

Die Landesregierung setze damit ein deutliches Zeichen für mehr Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg – drinnen wie draußen. «Wir schützen vor allem diejenigen, die sich selbst nicht schützen können: Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen», erklärte Manne Lucha gestern in Stuttgart.

Das aus dem Jahr 2007 stammende und zuletzt im März 2009 geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz solle durch ein moderneres und vollzugstaugliches Gesetz ersetzt werden. Mit der Novelle sollen insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte deutlich besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden. Neu in dem Gesetz ist unter anderem, dass sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte beschränkt. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt – werden künftig einbezogen.

 

Minister Lucha: «Gesundheitsschutz ist kein Nice-to-have, er ist ein Grundrecht. Und wir sorgen mit dieser Gesetzesänderung dafür, dass moderne Konsumformen von Anfang an mitgedacht werden.»

Erstmals in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg sei ein Bürgerforum in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. 51 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten im Dialog mit Expertinnen und Experten eine umfassende Stellungnahme zum Anhörungsentwurf des Gesetzes, die in Teilen in den Gesetzentwurf eingeflossen sei. «Neben der Online-Beteiligung zu Gesetzentwürfen der Landesregierung ist das Bürgerforum ein weiterer wichtiger Schritt zu einer transparenteren und partizipativeren Gesetzgebung. Dass eine Landesregierung so vorgeht, ist bundesweit einmalig», so Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Barbara Bosch. Parallel zum Bürgerforum äußerten sich 35 Verbände im Rahmen der regulären Anhörung zur Novelle, 116 Verbände hatten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gesetz sei ein «Gemeinschaftswerk» und «ein Beispiel für die Politik des Gehörtwerdens», erklärt Minister Lucha.

Die wesentlichen Neuerungen im Landesnichtraucherschutzgesetz:

• Aufnahme von E-Zigaretten, Tabakerhitzern u. ä. in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

• Grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.

• Rauchverbot im Freien auf öffentlichen Kinderspielplätzen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ebenso darf auf Schulhöfen nicht mehr geraucht werden.

• Die vom Bürgerforum und in der Anhörung angeregte Ausweitung von Rauchverboten auf bestimmte Außenbereiche wie Zoos, Freizeitparks und Freibäder wurde in den Gesetzesentwurf aufgenommen – mit der Möglichkeit der Ausweisung klar abgegrenzter Raucherbereiche.

• Ausnahmen sind weiterhin möglich, aber insgesamt klarer und restriktiver gefasst.

• Die Landesregierung hat im Bereich der Gastronomie unterschiedliche Interessen, Güter und Bedürfnisse abgewogen. So darf in der Gastronomie und in Diskotheken weiterhin in Rauchernebenräumen geraucht werden, der Zutritt zu Rauchernebenräumen wird allerdings nur volljährigen Personen gestattet. Bereits am Eingang des Betriebs muss verpflichtend auf die Existenz eines Rauchernebenraums hingewiesen werden.

• Der Gesetzesentwurf sieht auf Empfehlung des Bürgerforums und aus der Anhörung eine Erhöhung der Bußgeldobergrenzen bei Verstößen gegen das Rauchverbot auf bis zu 200 Euro vor, bei Wiederholungen auf bis zu 500 Euro.




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