Neues Gesetz

Neues Rettungsdienstgesetz könnte in Baden-Baden eine Diskussion auslösen – „In 12 Minuten am Notfallort“

Neues Rettungsdienstgesetz könnte in Baden-Baden eine Diskussion auslösen – „In 12 Minuten am Notfallort“
Foto: Archiv

Baden-Baden/Stuttgart, 18.07.2024, Bericht: Redaktion Ob die neuen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Baden Diskussionen auslösen, wird man sehen. Dies im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Klinikstandort «Am Münchfeldsee» in Rastatt.

Eine wesentliche Neuerung im Rettungsdienstgesetz ist die Anpassung der Planungsfrist, also die Zeitspanne, in der das erste Rettungsmittel am Notfallort eintreffen soll. Sie soll künftig zwölf Minuten betragen und für 95 Prozent der wirklichen Notfälle als Planungsgröße gelten. In Baden-Baden ist die DRK Rettungswache in der Schwarzwaldstraße. Ein wichtiger Faktor bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, ist aber auch die Anfahrtszeit vom Notfallort bis zur nächsten Klinik.

 

«Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Mittelpunkt. Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz sorgen wir für Rechtssicherheit und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Das neue Rettungsdienstgesetz stellt damit die Weichen für eine zukunftsfähige und noch schnellere, am Wohle des Patienten orientierte Notfallhilfe», erklärte Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes gestern im Landtag in Stuttgart. Die Festlegung einer konkreten Planungsfrist sorge für mehr Klarheit als dies bisher mit der Zeitspanne von zehn bis 15 Minuten der Fall sei. «Das ist freilich ambitioniert – doch wir verbessern damit die Versorgung», so Innenminister Thomas Strobl. «Moderne Planungsinstrumente helfen uns, die Versorgung der Menschen im Land auch in Zukunft sicherzustellen und weiter zu verbessern. An der Stelle möchte ich klar betonen: Die zwölf Minuten stellen eine wesentliche Verbesserung dar. Darüber hinaus berücksichtigen wir stärker die Bedürfnisse des Einzelnen. Denn Notfall ist nicht gleich Notfall: Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch. Wegen einem gebrochenen Schlüsselbein braucht man keinen Rettungsdienst – da geht man selber ins Krankenhaus. Das gehen wir jetzt gemeinsam im Schulterschluss mit den Kosten- und Leistungsträgern an», so der Innenminister.

Für bestimmte Notfälle sei künftig auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, bei der Planung zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang «können hochqualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Maßnahmen eigenständig durchführen, zum Beispiel auch bestimmte Medikamente geben», heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums zum neuen Gesetz.

Auch das sogenannte «Telenotärztliche System» soll künftig eine wichtige Rolle spielen. «Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen. Um den Menschen schon am Einsatzort die bestmögliche Versorgung zuteilwerden zu lassen, bringen wir ein zeitgemäßes telenotärztliches System an den Start», sagte der Innenminister. Mittels moderner digitaler Technik können Notärztinnen und Notärzte aus der Ferne die Behandlung steuern und medizinische Maßnahmen delegieren, etwa die Gabe von schmerzstillenden Mitteln in entsprechenden Notlagen. &lauqo;Das ist gut für die Patientinnen und Patienten und hilft solange, bis die Notärztinnen und Notärzte am Einsatzort eintreffen», so Innenminister Thomas Strobl. «Mit dem Gesetzentwurf nutzen wir also die Möglichkeiten, welche uns die Digitalisierung bietet. Und darüber hinaus leisten wir mit den geplanten Instrumenten wie etwa dem Telenotärztlichen System, der Experimentierklausel und dem digitalen Versorgungsnachweis einen Beitrag zum Wohle der Patientinnen und Patienten», so Innenminister Strobl weiter. Die Einführung des Telenotärztlichen Systems sei für das nächste Jahr zunächst mit Pilotstandorten in Ludwigsburg und in Freiburg vorgesehen. Dort werden die Telenotärztlichen Zentralen an den jeweiligen Integrierten Leitstellen eingerichtet. Jede dieser beiden Telenotärztlichen Zentralen soll jeweils vier Rettungsdienstbereiche versorgen.

Mit dem Gesetzentwurf solle die bisherige Förderpraxis bestehen bleiben, versicherte der Innenminister gestern im Landtag. Die Finanzierung des Rettungsdienstes beruht auf der Förderung von Investitionsmaßnahmen durch das Land einerseits und der Finanzierung der Benutzungsentgelte durch die Krankenkassen andererseits. Die Förderung umfasst in erster Linie die Baumaßnahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes, wie den Neubau, den Umbau und die Erweiterung von Rettungswachen. Daneben ist im Bereich der Berg- und Wasserrettungsdienste auch die Beschaffung von Rettungsmitteln von der Förderung umfasst. Der Umfang der Rettungsdienstförderung beläuft sich auf 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten, was sich aus den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes und der Verwaltungsvorschrift Förderung Rettungsdienst ergibt. Daneben erhalten die Leistungsträger im Rettungsdienst jährlich einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungs- und Verwaltungskosten.




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