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Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen

OLG Karlsruhe bestätigt Baden-Badener Urteil – Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter Räpple kann keine Unterlassung seiner Bezeichnung als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ verlangen

OLG Karlsruhe bestätigt Baden-Badener Urteil – Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter Räpple kann keine Unterlassung seiner Bezeichnung als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ verlangen
Stefan Räpple bei einer Kundgebung im Januar 2020 vor dem SWR-Standort in Baden-Baden. Foto: Archiv

Karlsruhe, 24.06.2021, Bericht: Redaktion «In einem Berufungsverfahren vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Kläger, ein ehemaliges Mitglied des baden-württembergischen Landtags, mit dem von ihm geltend gemachten Unterlassungsanspruch gegen eine Stiftung bürgerlichen Rechts unterlegen», teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern mit.

Diese Stiftung habe in ihrem Internet-Portal geäußert, dass Stefan Räpple ein «erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer» sei…weiterlesen mit goodnews4Plus.


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