Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen
OLG Karlsruhe bestätigt Baden-Badener Urteil – Ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter Räpple kann keine Unterlassung seiner Bezeichnung als „erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer“ verlangen
Karlsruhe, 24.06.2021, Bericht: Redaktion «In einem Berufungsverfahren vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Kläger, ein ehemaliges Mitglied des baden-württembergischen Landtags, mit dem von ihm geltend gemachten Unterlassungsanspruch gegen eine Stiftung bürgerlichen Rechts unterlegen», teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe gestern mit.
Diese Stiftung habe in ihrem Internet-Portal geäußert, dass Stefan Räpple ein «erklärter Antisemit und Holocaust-Relativierer» sei…weiterlesen mit goodnews4Plus.
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