Vertrag über deutschfranzösische Zusammenarbeit und Integration

Original-Text des Vetrags von Aachen – Elysée-Vertrag von 1963 als Grundlage –„In Anerkennung der historischen Errungenschaft der Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk“

Original-Text des Vetrags von Aachen – Elysée-Vertrag von 1963 als Grundlage –„In Anerkennung der historischen Errungenschaft der Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk“
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emanuel Macron bei der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen. Foto: Bundesregierung/Bergmann

Aachen/Berlin/Baden-Baden, 23.01.2019, Bericht: Redaktion Deutschland und Frankreich wollen sich gemeinsam den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen, heißt es in einer Erklärung der Bundesregierung zum gestern unterzeichneten neuen Vertrag über die deutschfranzösische Zusammenarbeit und Integration.

Dazu gehöre eine enge Abstimmung in der Europapolitik, eine starke gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ein Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Das alles sehe der neue Vertrag von Aachen zwischen Deutschland und Frankreich vor. Dieser wurde gestern von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in Aachen unterzeichnet. Auf die Rolle von Baden-Baden, wo der sogenannte Elysée-Vetrag zwischen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle vorbereitet wurde, geht das jährlich stattfindende Pierre Pflimlin Symposium im Brenners Park-Hotel ein, wo sich die beiden Staatschef 1962 getroffen hatten.

Die Einleitung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration im Wortlaut:

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration

Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik − in Anerkennung der historischen Errungenschaft der Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, zu welcher der Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit einen außerordentlichen Beitrag geleistet hat und aus der ein beispielloses Geflecht bilateraler Beziehungen zwischen ihren Zivilgesellschaften und staatlichen Stellen auf allen Ebenen entstanden ist, in der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, ihre bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben und sich auf die Herausforderungen vorzubereiten, vor denen beide Staaten und Europa im 21. Jahrhundert stehen, und mit dem Ziel, die Konvergenz ihrer Volkswirtschaften und ihrer Sozialmodelle zu erhöhen, die kulturelle Vielfalt zu fördern und ihre Gesellschaften und ihre Bürgerinnen und Bürger enger zusammenzubringen, in der Überzeugung, dass die enge Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich für eine geeinte, leistungsfähige, souveräne und starke Europäische Union entscheidend gewesen ist und ein unverzichtbares Element bleibt, in dem Bestreben, ihre Zusammenarbeit in der Europapolitik mit dem Ziel zu verstärken, die Einheit, die Leistungsfähigkeit und den Zusammenhalt Europas zu fördern und diese Zusammenarbeit zugleich allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen zu halten, in dem Bekenntnis zu den Gründungsprinzipien, Rechten, Freiheiten und Werten der Europäischen Union, durch welche die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union gewahrt und über sie hinaus gefördert wird, in dem Bestreben, auf eine soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in der Europäischen Union hinzuarbeiten, die gegenseitige Solidarität zu stärken und im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte auf eine fortwährende Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung und Selbstbestimmung von Frauen sowie die Gleichstellung der Geschlechter gerichtet wird, in Bekräftigung des Engagements der Europäischen Union für einen offenen, fairen und regelbasierten Weltmarkt, dessen Zugang auf Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung beruht und für den hohe Umwelt- und Sozialstandards gelten, eingedenk ihrer Rechte und Pflichten aufgrund der Charta der Vereinten Nationen, in dem festen Bekenntnis zu einer internationalen, regelbasierten und auf Multilateralismus gründenden Ordnung, in deren Zentrum die Vereinten Nationen stehen, in der Überzeugung, dass Wohlstand und Sicherheit nur gewährleistet werden können, wenn umgehend Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme ergriffen werden, im Einklang mit ihren jeweiligen innerstaatlichen verfassungsmäßigen und rechtlichen Erfordernissen sowie dem Rechtsrahmen der Europäischen Union handelnd, in Würdigung der wichtigen Rolle, welche die dezentralisierte Zusammenarbeit der Gemeinden, der französischen Departements, der französischen Regionen, der Länder, des Bundesrats und des französischen Senats sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und den zuständigen Ministerinnen und Ministern der Französischen Republik spielen, in Anerkennung der zentralen Rolle, welche der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und der französischen Nationalversammlung, insbesondere durch ein Parlamentsabkommen, als einer wichtigen Dimension der engen Beziehungen zwischen ihren Staaten zukommt.

Der gesamteVetragstext: www.bundesregierung.de


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