Verhandlung über Berufung

PFC-Skandal vor Oberlandesgericht Karlsruhe – Gemeinde Hügelsheim fordert Schadensersatz

Karlsruhe, 07.11.2025, Bericht: Redaktion Verzweifelt wehrt sich das Kompostunternehmen Vogel gegen immense Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem PFC-Umweltskandal. Eine weitere Runde steht nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe an.

Am 19. November um 10.00 Uhr findet eine mündliche Verhandlung im Streit um die Verunreinigung von Boden und Grundwasser in Hügelsheim durch PFC-haltige Papierschlämme statt, wie das Gericht mitteilt.

Die klagende Gemeinde Hügelsheim fordert Schadensersatz wegen einer Beeinträchtigung ihrer Trinkwasserversorgung. Nach Darstellung der Klägerin soll das beklagte Unternehmen Vogel, das Düngemittel und Kompost vertreibt, das Grundwasser mit PFC-haltigem Papierschlamm verunreinigt haben. Neben dem Unternehmen ist auch dessen Vorstand mitverklagt. Die Gemeinde Hügelsheim verlangt die Erstattung von Kosten, die ihr für die Außerbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens, für Trinkwasseruntersuchungen und das Einrichten von Messstellen entstanden sind. Des Weiteren möchte sie mit ihrer Klage feststellen lassen, dass ihr auch für mögliche künftige Kosten ein Schadensersatzanspruch zusteht.

 

«Unstrittig ist, dass das beklagte Unternehmen im Gemeindegebiet der Klägerin in den Jahren 2006 bis 2008 Kompost auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht hat, der mit Papierschlamm vermischt war. Fest steht außerdem, dass im Herbst 2013 in einem Trinkwasserbrunnen der Klägerin eine stark erhöhte PFC-Konzentration im Grundwasser festgestellt wurde», erklärt das Gericht zum Stand der Dinge. Allerdings sei zwischen den Parteien strittig, «ob der in den Kompost gemischte Papierschlamm mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastet war». Zudem herrsche Uneinigkeit, ob der Papierschlamm die Ursache für die im Jahr 2013 festgestellte PFC-Konzentration im Grundwasser war.

In erster Instanz hat das Landgericht Baden-Baden die Klage im Wesentlichen für berechtigt erklärt, aber noch nicht über die Höhe der Ersatzansprüche entschieden. Es hat festgestellt, dass die Beklagten für alle Schäden haften, die durch das Ausbringen des Kompost-Papierschlamm-Gemischs entstanden sind und entstehen werden. Es hat sich davon überzeugt, dass das von den Beklagten aufgebrachte Papierschlamm-Kompost-Gemisch PFC und/oder Vorläufersubstanzen enthielt und dass es die Belastung der Böden und des Grundwassers mit PFC verursacht hat. Das Unternehmen haftet nach Auffassung des Landgerichts für diese Verunreinigung. Dabei komme es nicht darauf an, ob den Verantwortlichen ein Verschulden vorzuwerfen sei. Der Vorstand hafte auch persönlich für den Schaden, da er das Recht der Klägerin auf Nutzung und Förderung der örtlichen Wasservorkommen, insbesondere des Grundwassers zur Trinkwasserversorgung verletzt habe. Er habe zumindest fahrlässig gehandelt, da er sich vor der Aufbringung des Kompostgemischs nicht vergewissert habe, dass die Papierschlämme nach der Düngemittelverordnung zugelassen und schadstofffrei waren.

Das Unternehmen Vogel hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, über die der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun am 19. November 2025 verhandeln wird.




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