Verordnung zum Shutdown

Private Übernachtungen nun doch erlaubt – Landesregierung ändert Corona-Verordnung kurzfristig – Die aktuelle Corona-Verordnung hier

Private Übernachtungen nun doch erlaubt – Landesregierung ändert Corona-Verordnung kurzfristig – Die aktuelle Corona-Verordnung hier
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
18.12.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Beim schnellen Wechsel der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fällt es nicht einfach den Überblick zu behalten. Nun änderte die Landesregierung die Corona-Verordnung kurzfristig.

Zunächst war es alleinstehenden Personen praktisch untersagt, im Kreis der Familie oder bei Freunden ins neue Jahr 2021 zu starten. Doch die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung angepasst. Nun erlaubt die Regierung Übernachtungen bei Personen aus dem Freundes- und Familienkreis. Für Alleinstehende bedeutet diese Lockerung, dass sie in der Silvesternacht nicht alleine bleiben müssen. In der ersten Fassung der Corona-Verordnung der Landesregierung waren Übernachtungen nur für Menschen erlaubt, die einen Partner vorweisen können.

Über die wichtigsten Regeln berichtete goodnews4.de bereits.

PDF Corona-Verordnung in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung


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