Gerichtsverhandlung
Prozess gegen Fahrlehrer geht vor Landgericht Baden-Baden in Berufung – Sexuelle Belästigung einer Fahrschülerin wird bestritten

Baden-Baden, 05.09.2025, Bericht: Redaktion Der Prozess wegen sexueller Belästigung durch einen Fahrlehrer geht am ab Mittwoch in das Berufungsverfahren. Dies teilte das Landgericht Baden-Baden gestern mit.
Die Berufung des Angeklagten richtet sich gegen das Urteil des Amtsgericht Rastatt vom 10. Januar 2024, durch das der Angeklagte wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, im Jahr 2021 als Fahrlehrer eine damals 16-jährige Fahrschülerin während des praktischen Fahrunterrichts einmal sexuell belästigt zu haben. Der Angeklagte hatte die Tat im Verfahren vor dem Amtsgericht bestritten.
Zu dem Termin am 10. September 2025, 09.30 Uhr, ist eine Zeugin geladen. Als weitere Termine nennt das Gericht: 11., 23., 24. und 25. September 2025. Begin ist jeweils um 09.30 Uhr.
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