Demo heute in Karlsruhe ohne Maske

„Querdenker“ mit Eilantrag in Karlsruhe erfolgreich – Kein Mund- und Nasenschutz erforderlich – „Teilnehmer bei der Demonstration müssen sich nicht an die Auflage halten“

Karlsruhe, 31.10.2020, Bericht: Redaktion Mit Beschluss von gestern hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe dem Antrag der Leiterin einer für heute in Karlsruhe geplanten «Querdenken»-Demonstration stattgegeben.

Die Teilnehmer der Demonstration müssen damit bei ihrer Demo heute ab 14.00 Uhr auf dem Schlosslatz in Karlsruhe keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zur Begründung hat die 3. Kammer ausgeführt, «die fragliche Auflage greife unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein». Zwar sei eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks des Schutzes vor einer SARS-Cov-2-Infektion. Sie sei aber nicht erforderlich. Denn mit der konsequenten Einhaltung eines physischen Mindestabstandes von 1,5 Meter gebe es ein anderes, ebenso geeignetes Mittel, um das Ansteckungsrisiko unter freiem Himmel gleich wirksam zu reduzieren. Die Kammer gehe davon aus, dass aufgrund des stationären Charakters der Versammlung und einer angegebenen Teilnehmerzahl von 500 Personen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Im Übrigen bleibe es der Antragsgegnerin unbenommen, kurzfristig, in Abhängigkeit vom konkreten Versammlungsgeschehen weitergehende Auflagen zu erlassen, sollte die Abstandspflicht in erheblichem Umfange tatsächlich nicht eingehalten werden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.


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