Güteverfahren

Rastatt 04 signalisiert Interesse an gütlicher Einigung – Rechtsanwalt Walker: „Wir werden sehen, ob und welchen neuen Vorschlag die Stadt Rastatt machen wird.“

Rastatt 04 signalisiert Interesse an gütlicher Einigung – Rechtsanwalt Walker: „Wir werden sehen, ob und welchen neuen Vorschlag die Stadt Rastatt machen wird.“
Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker. Foto: Archiv

Rastatt, 06.12.2025, Bericht: Redaktion Der Streitfall zwischen der Stadt Rastatt und dem Fußballverein FC Rastatt 04 könnte ausgehen wie das Hornberger Schießen. Dies würde für den Fall gelten, dass die Gesellschafter des Klinikums gar nicht in der Lage sind, ihren Anteil zu dem mutmaßlichen Milliardenprojekt zu leisten.

Die Stadt Baden-Baden ist seit Monaten in einer Haushaltsperre gefangen und steuert möglicherweise auf eine Zwangsverwaltung zu. Die Stadt Rastatt musste gerade einräumen, dass die Gewerbesteuereinnahmen von 100 Millionen auf eine Million abstürzen. Ob dann die Umlage an den Landkreis, den Mitgesellschafter des Klinikums, noch zu finanzieren ist, ist offen. Derweil streiten sich die Stadt Rastatt und der Verein FC Rastatt 04. Der Fußballclub ist offenbar an einer gütlichen Einigung interessiert. Dies teilt Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker in einer Pressemitteilung mit.

Die Mitteilung von Klaus Eckhard Walker vom 5. Dezember 2025 im Wortlaut:

In der Verwaltungsstreitsache FC Rastatt 04 e.V. ./. Stadt Rastatt Aktenzeichen: 10 K 10679/25

... teilt der anwaltliche Vertreter des FC Rastatt 04 e.V. Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker am heutigen Tag des Ehrenamtes mit, dass der Durchführung eines sog. Güteverfahrens in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem FC Rastatt 04 e.V. und der Stadt Rastatt nichts im Wege steht. Der FC Rastatt 04 e.V. hatte die Durchführung eines solchen Verfahrens von Anfang begrüßt, jedoch an Bedingungen wie die einer Standortgarantie für den Traditionsverein im Münchfeld geknüpft. Rechtsanwalt Walker wörtlich: «Packen wir’s an. Wir werden sehen, ob und welchen neuen Vorschlag die Stadt Rastatt zur räumlichen Unterbringung des FC Rastatt 04 e.V. in einem Sportpark Münchfeld machen wird.» Zu einer Erklärung, wie es aus Sicht der Stadt Rastatt für den FC Rastatt 04 e.V. weiter gehen könnte, hat die Stadt Rastatt bislang keine Erklärung abgegeben.

 

Zur Erinnerung: Eine erst zur Jahreswende 2024 / 2025 zwischen den Parteien und dem RSC / DJK 2013 e.V. einvernehmlich getroffene Vereinbarung über die Entwicklung des Sportgeländes im Münchfeld hatte die Stadt Rastatt in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 17.07.2025 für den FC Rastatt e.V. überraschend aufgekündigt.

Im Gegenzug hat der FC Rastatt 04 e.V. den Pachtvertrag in § 12 so-wie die im Vertrauen auf eine Unterbringung auf dem bestehenden Sportgelände abgegebene notarielle Erklärung zur Herausgabe und Räumung des bisherigen Geländes mit Unterwerfungserklärung angefochten. Für das Vereinsheim des FC Rastatt 04 e.V. besteht demgegenüber noch ein Erbbaurechtsvertrag bis ins Jahr 2043. Der FC Rastatt 04 e.V. fühlt sich durch die unvorhersehbare Kehrtwende der Stadt Rastatt hinters Licht geführt.

In einem Schreiben vom 29.07.2025 ließ die Rastatter Oberbürger-meisterin den FC Rastatt 04 e.V. sodann wissen, dass der FC Rastatt 04 e.V. mit dem RSC/DJK zu fusionieren habe, andernfalls würden ihm von der Stadt Rastatt keinerlei Flächen mehr zur Ausübung seines Vereinszwecks zur Verfügung gestellt werden.

Der FC Rastatt 04 e.V. wehrt sich gegen das Verdikt der Stadt Rastatt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe – derzeit mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Der FC Rastatt 04 e.V. sieht sich durch die von OB Monika Müller geforderte Zwangsfusion («Staatswillkür«) in seinen Rechten verletzt. Der FC Rastatt 04 e.V. muss nach seiner Auffassung dem RSC/DJK 2013 e.V. nicht weichen. Der Rastatter Traditionsverein steht dem Verkauf des Baugrundstücks für das angedachte Zentralklinikum nicht im Weg. Es handelt sich um das Gelände des RSC/DJK, nicht um das des Rastatter Traditionsvereine. Es gibt keine räumlichen Bezüge des FC Rastatt 04 e.V. – weder zum Klinikum noch zum RSC/DJK . Walker: «Der FC Rastatt 04 e.V. hat mit dem neuen Krankenhausstandort schlichtweg nichts zu tun. Er steht ihm nicht im Weg. Man wird sehen, was das Güteverfahren in Sachen Spielflächen (samt Nebengebäude) für den FC Rastatt 04 e.V. bringen wird», schließt der anwaltliche Vertreter des FC Rastatt 04 e.V. zuversichtlich.




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