Wichtige Gemeindeangelegenheiten
Rathaus Baden-Baden bricht das Gesetz – „Von klassischen Einwohnerversammlungen hat die Stadt daher in den vergangenen Jahren abgesehen“
Bericht von Christian Frietsch
13.12.2024, 00:00 Uhr
Baden-Baden «Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen», heißt es im «§ 20a GemO – Einwohnerversammlung» unmissverständlich. Das Rathaus Baden-Baden hält sich an diese Vorgabe aber nicht und bricht damit wohl das Gesetz.
Weder zu wichtigen Themen, wie dem Standort eines neuen Zentralklinikums, hat das Rathaus eine Einwohnerversammlungen einberufen, noch folgte es der Vorgabe, jedes Jahr mindestens einmal eine Einwohnerversammlung anzuberaumen…weiterlesen mit goodnews4Plus:
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