Kommunalwahl 2024

Rathaus Rastatt erklärt Unterschied zwischen Neuwahl und Wiederholungswahl – Mögliche Folgen nach Panne bei der Briefwahl

Rathaus Rastatt erklärt Unterschied zwischen Neuwahl und Wiederholungswahl – Mögliche Folgen nach Panne bei der Briefwahl
Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft die Kommunalwahl in Rastatt. Foto: Archiv

Rastatt, 19.06.2024, Bericht: Redaktion Gestern berichtete goodnews4.de über die möglichen Konsequenzen zur Briefwahl-Panne der Kommunalwahl der Stadt Rastatt.

Das Regierungspräsidium hatte auf goodnews4-Anfrage die möglichen Folgen skizziert. Nun nimmt auch das Rathaus Rastatt Stellung und geht auf die Konsequenzen ein und erläutert den Unterschied zwischen einer möglichen Wiederholungswahl und einer Neuwahl.

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Wochen der Ungewissheit in Rastatt – Wiederholung der Kommunalwahl wird geprüft – Regierungspräsidium Karlsruhe: „Enge Voraussetzungen“

Die Mitteilung aus dem Rathaus Rastatt vom 18. Juni 2024 im Wortlaut:

Nach den Kommunalwahlen in Rastatt am 9. Juni sind die Wahlergebnisse am Montag, 17. Juni, offiziell bekannt gemacht worden. Nun kann das Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Wahlprüfung beginnen. Dafür hat die Behörde einen Monat lang Zeit. Sollten Einsprüche gegen die Wahlen eingehen, beginnt die Frist zur Prüfung erst nach abschließender Bearbeitung aller Einsprüche. Auf Grundlage der eingegangenen Einsprüche und der Wahlprüfung wird das Regierungspräsidium entscheiden, ob die Wahl gültig, teilweise ungültig oder gänzlich ungültig ist. Sollte die Wahl teilweise oder gänzlich ungültig sein, hätte das zur Folge, dass eine Wiederholungswahl oder eine Neuwahl stattfinden müsste.

 

Stellt das Regierungspräsidium fest, dass die Wahl nur in Teilen ungültig ist, also dass es etwa erhebliche Verstöße nur in einzelnen Wahlkreisen oder Wahlbezirken gab, könnte eine Wiederholungswahl ausgerufen werden. Voraussetzung dafür: Die Wiederholungswahl müsste innerhalb von sechs Monaten seit der Kommunalwahl vom 9. Juni stattfinden. Dauert die Bearbeitung der Einsprüche beziehungsweise der Zeitraum für die Wahlprüfung länger oder ist es der Stadtverwaltung nicht möglich, die Wahl in diesem Zeitraum zu organisieren, finden Neuwahlen statt. Das hätte zur Folge, dass der komplette Wahlprozess von Neuem beginnt.

Bei der Kommunalwahl in Rastatt haben etwa 1.000 Briefwahlantragsteller in den Ortsteilen ihre Wahlunterlagen nicht erhalten. Der Grund: Im Sommer 2023 hatte die Stadtverwaltung ein externes Unternehmen mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beauftragt. Allerdings war der Versand an Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen für die Kommunalwahl nicht explizit beinhaltet. Das Unternehmen wies leider auch nicht darauf hin, als erste Briefwahlanforderungen aus den Ortsteilen eingingen, sondern ließ diese unberücksichtigt.

Zunächst war die Stadt davon ausgegangen, dass die Deutsche Post neben den bereits bekannten Verzögerungen in der Kernstadt auch für die Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen in den Ortsteilen verantwortlich war. Erst eine eingehende Analyse aufgrund der geringen Rückläufe der Briefwähler aus den Ortsteilen brachte den tatsächlichen Fehler in der Beauftragung der Versendung der Briefwahlunterlagen ans Licht.




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