Gerichtsverhandlung

Raub, Nötigung eines Taxifahrers, Einbrüche in Bühl und Baden-Baden – Mit Tritten und Kopfstößen gegen die Polizei

Raub, Nötigung eines Taxifahrers, Einbrüche in Bühl und Baden-Baden – Mit Tritten und Kopfstößen gegen die Polizei
Foto: Archiv

Baden-Baden, 12.09.2025, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt nächste Woche gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen besonders schweren Raubes auf einem Parkplatz, Nötigung eines Taxifahrers und wegen Einbrüchen in Bühl und Baden-Baden.

Wie das Gericht mitteilt, beginnt die Verhandlung der 2. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Vizepräsidenten des Landgerichts Klaus Stohrer am Donnerstag. Der Angeklagte sitzt seit 4. Februar 2025 in Untersuchungshaft. Zu dem Termin am 18. September 2025 sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Weitere Verhandlungstage sind Montag, 6. Oktober, 09.00 Uhr. Mittwoch, 8. Oktober, 09.00 Uhr und Montag, 13. Oktober, 09.00 Uhr.

Ausführlich geht das Gericht in der Mitteilung auf die Vorwürfe gegen den Angeklagten ein.

 

Die weitere Mitteilung des Landgerichts Baden-Baden vom 11. September 2025 im Wortlaut:

Über zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, mit denen dem heute 42-jährigen Angeklagten ukrainischer Staatsangehörigkeit unter anderem zur Last gelegt wird, im September 2024 in ein auf einem Anwohnerparkplatz in Bühl abgestelltes Wohnmobil gewaltsam eingedrungen zu sein und dessen Technik und Innenausstattung absichtlich beschädigt zu haben, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstanden sei. Ende September 2024 habe der Angeklagte nachts in einer Gaststätte in Bühl in der Absicht, an Bargeld zu gelangen, ein Geldspielgerät zerstört. Hierdurch sei ein Sachschaden von circa 4.000 Euro entstanden. In derselben Nacht sei der Angeklagte in einen Kindergarten in Bühl gewaltsam eingedrungen, habe die Räumlichkeiten durchsucht und unter anderem Gegenstände im Wert von rund 500 Euro entwendet sowie einen Sachschaden von circa 1.000 Euro verursacht.

Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, an einem Abend Mitte Oktober 2024 gegen 23 Uhr gemeinsam mit einer weiteren Person auf dem Parkplatz Oos-West in der Flugstraße in Baden-Baden einen weiteren Geschädigten unter Vorhalt eines Messers aufgefordert zu haben, eine Anzeige zurückzuziehen und Handy, Schlüssel und Geldbeutel auszuhändigen. Noch bevor der Geschädigte dem habe nachkommen können, habe der Angeklagte auf diesen eingeschlagen und die herausverlangten Gegenstände an sich genommen und sich damit entfernt. Im weiteren Verlauf habe er mit weiteren vier unbekannt gebliebenen Personen auf den sich ebenfalls vom Parkplatz entfernenden Geschädigten gewartet, habe auf diesen eingeschlagen und ihm unter Vorhalt eines Messers den Rucksack abgenommen. Der Geschädigte habe hierdurch mehrere Hämatome und einen Schaden in Höhe von etwa 200 Euro erlitten.

Zudem habe der Angeklagte am 27. Dezember 2024 gegen 23 Uhr als Fahrgast eines Taxis in Baden-Baden während der Fahrt eine Schreckschusspistole aus seinem Hosenbund gezogen, habe diese dem fahrenden Taxifahrer an die Schläfe gehalten und ihm angedroht zu schießen, wenn er – wie von diesem angekündigt – zur Polizei fahre. Im weiteren Verlauf habe er dem Taxifahrer, der während des weiteren Fahrtverlaufs Lichtbilder vom Angeklagten gemacht habe, unter anderem das Mobiltelefon weggenommen und sich schließlich aus dem Taxi entfernt und das Mobiltelefon weggeworfen.

Am Abend des 6. Januar 2025 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter unter Mitführen von Waffen die Tür eines Lagerraums eines Imbissstandes in Baden-Baden aufgehebelt und Waren im Wert von rund 150 Euro entwendet.

In der Nacht vom 4. Februar 2025 habe der Angeklagte einen aufgrund einer Auseinandersetzung hinzugerufenen Sicherheitsdienst mit dem Messer bedroht. Anlässlich seiner Festnahme durch die im weiteren Verlauf eingetroffenen Polizeibeamten habe er versucht, diese durch Tritte und Kopfstöße zu verletzen.




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