Corona-Maßnahmen
Regeln der Bundesnotbremse hier – Kontakt, Ausgang, Schließungen, Sport – Gültig frühestens am Samstag
Bericht von Nadja Milke
22.04.2021, 00:00 Uhr
Baden-Baden Die gestern in Berlin verabschiedete rechtliche Grundlage für die sogenannte «Bundesnotbremse» beinhaltet im Wesentlichen drei Regeln, die vorläufig bis 30. Juni 2021 gelten.
In Baden-Württemberg wurde ein Teil der Regelungen bereits eingeführt. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz muss nun noch durch den Bundesrat und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss auch in diesem Fall seine Unterschrift unter den Gesetzestext setzen. So ist frühestens für Samstag mit einem Inkrafttreten zu rechnen. Die derzeit gültigen Regeln gelten weiter.
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