Corona-Maßnahmen

Regeln der Bundesnotbremse hier – Kontakt, Ausgang, Schließungen, Sport – Gültig frühestens am Samstag

Regeln der Bundesnotbremse hier – Kontakt, Ausgang, Schließungen, Sport – Gültig frühestens am Samstag
Frühestens ab Samstag gelten die Regeln der Bundesnotbremse.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
22.04.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Die gestern in Berlin verabschiedete rechtliche Grundlage für die sogenannte «Bundesnotbremse» beinhaltet im Wesentlichen drei Regeln, die vorläufig bis 30. Juni 2021 gelten.

In Baden-Württemberg wurde ein Teil der Regelungen bereits eingeführt. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz muss nun noch durch den Bundesrat und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss auch in diesem Fall seine Unterschrift unter den Gesetzestext setzen. So ist frühestens für Samstag mit einem Inkrafttreten zu rechnen. Die derzeit gültigen Regeln gelten weiter.

 

1. Kontaktbeschränkungen
Bei privaten Treffen gilt die Beschränkung auf einen Haushalt und eine zusätzliche Person, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

2. Ausgangssperren
In Stadtkreisen und Landkreisen, in denen innerhalb einer Woche 100 Ansteckungen oder mehr auf 100.000 Einwohner gerechnet registriert werden, gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Eine Ausnahme gibt es für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren bis 24 Uhr ins Freie gehen.

3. Schließung von Geschäften und Schulen
Für Schulen ist der Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 nicht erlaubt. Bei Einkaufsläden ist bei einer Inzidenz bis 150 ist ein Einkauf mit negativem Test und Maske erlaubt.

4. Sport
Individualsport im Freien ist erlaubt für maximal zwei Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts. Kontaktloser Gruppensport für maximal fünf Kinder bis 14 Jahren ist erlaubt. Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Mehr: PDF «Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten»


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