Beschwerde von zwei Vertrauensleuten
Regierungspräsidium weist Widerspruch zum ersten Baden-Badener Bürgerbegehren zurück – Entscheidung hat keinen Einfluss auf Bürgerentscheid vom 29. Juni

Baden-Baden, 31.05.2025, Bericht: Redaktion Über 6.000 Unterschriften hatten die Initiatoren für ein «Ja zum Klinikstandort Baden-Baden gesammelt». Dann reklamierte das Baden-Badener Rathaus Formfehler und das Bürgerbegehren musste wiederholt werden.
Nur rund 3.000 Ja-Stimmen waren nötig, weit mehr kamen auch beim zweiten Anlauf zusammen. Dieses erfolgreiche Bürgerbegehren war die Voraussetzung für den Bürgerentscheid am 29. Juni. Bei der Kommunalwahl 2024 waren knapp 42.000 Bürger wahlberechtigt. Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten müssen mit Ja stimmen und die Mehrheit erreichen, dann ist der Bürgerentscheid erfolgreich, es sei denn die «Nein-Sager» zu einer Klinik in Baden-Baden erreichen ein besseres Ergebnis.
Nun habe das Regierungspräsidium die Beschwerde von zwei Vertrauensleuten zurückgewiesen. Durch den erfolgreichen zweiten Durchgang des Bürgerbegehrens hat die Entscheidung keinen Einfluss auf den Bürgerentscheid am 29. Juni.
Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 30. Mai 2025 im Wortlaut:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Widersprüche von zwei der drei Vertrauenspersonen gegen die Zurückweisung des ersten Bürgerbegehrens zum zukünftigen Zentralklinikum zurückgewiesen und damit die rechtliche Einschätzung der Stadt Baden-Baden bestätigt. Die dritte Vertrauensperson hatte ihren Widerspruch zwischenzeitlich zurückgenommen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand, dass bereits mit der Zulassung eines zweiten, inhaltlich gleichgelagerten Bürgerbegehrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Widersprüche bestand. Das Regierungspräsidium stellte hierzu klar: Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn er die rechtliche Stellung des Widerspruchsführers verbessern kann – das war hier nicht der Fall, da bereits ein Bürgerentscheid über dieselbe Thematik für den 29. Juni 2025 angesetzt war. Allein deshalb mussten die Widersprüche zurückgewiesen werden.
Hilfsweise hat das Regierungspräsidium dennoch auch inhaltlich geprüft – und die Widersprüche für unbegründet erachtet. So wurde den Widerspruchsführern vorgehalten, dass das Bürgerbegehren mangels Beschlussfassung des Gemeinderates unzulässig gewesen sei. Das Regierungspräsidium stützte aber auch dahingehend die Argumentation der Stadtverwaltung, wonach der gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag gefehlt habe.
«Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums. Sie zeigt eindeutig, dass unsere rechtliche Bewertung, dem Gemeinderat im Dezember 2024 vorzuschlagen, das erste Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen, korrekt war – sowohl formell als auch inhaltlich», erklärt der zuständige Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer. Die rechtlichen Vorgaben seien seinerzeit sorgfältig geprüft und konsequent umgesetzt worden.
«Wir hoffen, dass nun mehr Raum für die inhaltliche Auseinandersetzung bleibt», so Oberbürgermeister Dietmar Späth: &lauqo;Statt weiter nach formalen Fehlern zu suchen, sollte der Fokus jetzt auf der sachlichen Diskussion liegen – denn es geht um eine Entscheidung von großer Bedeutung für die gesamte Region», betont Späth.
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