Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden

Rückgang Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg 2024 – Steuereinnahmen 1.877 Euro pro Kopf

Rückgang Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg 2024 – Steuereinnahmen 1.877 Euro pro Kopf
Der Baden-Badener Kämmerer rechnet mit 16 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen. Foto: Archiv

Stuttgart, 02.04.2025, Bericht: Redaktion Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2024 auf 21,1 Milliarden Euro gesunken. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Rückgang von 2,1 Prozent.

Auch für das Jahr 2025 ist keine Besserung in Sicht, für die Stadt Baden-Baden gilt deshalb seit Oktober eine Haushaltssperre. Der Kämmerer der Stadt Baden-Baden rechnet mit Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von 10 Millionen Euro, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer minus 5,1 Millionen Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit einem Minderertrag 1,1 Millionen Euro. Am Montag berät der Hauptausschuss des Gemeinderats über einen Nachtragshashalt für das Jahr 2025, der eine Kreditaufnahme in Höhe von 32 Millionen Euro vorsieht. goodnews4.de berichtete.

ZUM THEMA

“Hiobsbotschaft

Hiobsbotschaft aus Baden-Badener Rathaus – 32 Millionen Euro „zusätzliche“ Finanzierungsmittel werden benötigt

Die kommunalen Steuereinnahmen setzen sich aus den Realsteuern Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern Einkommens- und Umsatzsteuer, sowie den sonstigen Gemeindesteuern zusammen. Unter sonstige Gemeindesteuern fallen wiederum die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungssteuer sowie sonstige örtliche Steuern. Das Nettosteueraufkommen wird berechnet, indem von diesen Steuereinnahmen, die an das Land und den Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgezogen wird.

 

Von allen Steuereinnahmen der Stadtkreise und kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg entfielen nach Angaben des Statistischen Landesamt 1,6 Prozent auf die sonstigen Gemeindesteuern und 42,0 Prozent auf die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern. Die verbleibenden 56,3 Prozent zählen zu den Realsteuern. Alleine 46,8 Prozent der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden des Landes wurden durch die Gewerbesteuer netto eingenommen.

Im Jahr 2023 lagen die Netto-Steuereinnahmen noch bei 21,5 Milliarden Euro. Davon entfielen 48,4 Prozent oder 10,4 Milliarden Euro auf die Gewerbesteuer. Letztere betrug im Jahr 2024 9,9 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurde somit beim Aufkommen der Gewerbesteuer ein Minus von 5,3 Prozent verzeichnet. In den Stadtkreisen war im Jahr 2024 der Anteil der Gewerbesteuer am gesamten Steueraufkommen mit durchschnittlich 54,8 Prozent weiterhin höher als in den kreisangehörigen Gemeinden mit durchschnittlich 44,3 Prozent. Bei den Stadtkreisen war zudem auch ein stärkerer Rückgang bei der Gewerbesteuer von 10,4 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro zu verzeichnen. Bei den kreisangehörigen Gemeinden sank das Gewerbesteueraufkommen um 3,2 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro.

Betrachtet man die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Relation zur Bevölkerungszahl, entfielen auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner im Jahr 2024 1.877 Euro. Auch hier erreichten die Stadtkreise mit 2.433 Euro pro Kopf höhere Einnahmen als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1.750 Euro pro Kopf.‫




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.