Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Schmierereien auf Wahlplakaten in Baden-Baden – Zielscheibe AfD-Landtagskandidat Kurt Hermann

Baden-Baden, 19.02.2026, Bericht: Redaktion Die Diskussion über den Umgang mit der AfD, deren Mandatsträgern und Kandidaten begleitet die rechtsnationale Partei seit ihrer Gründung. Auseinandersetzen muss sich nicht alleine die AfD mit einer Art von Meinungsbekundungen, die von den Gesetzen nicht abgedeckt sind.
Unter anderem am Leopoldsplatz hat es in den vergangenen Tagen das Wahlplakat des AfD-Landtagskandidaten Kurt Hermann getroffen. Rote Farbe bedeckte das Gesicht von Kurt Hermann, der für die AfD auch als Fraktionschef im Baden-Badener Gemeinderat sitzt.
«Wer Plakate beschmiert, zerreißt oder überklebt, begeht eine Sachbeschädigung. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren», ist in Paragraf 303 Strafgesetzbuch nachzulesen. Wer Plakate abhängt und mitnimmt, macht sich des Diebstahls nach Paragraf 242 StGB schuldig. In einem solchen Fall drohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft. Für «verfassungsfeindliche Symbole» drohen noch höhere Strafen. Wird ein Plakat mit Symbolen wie Hakenkreuzen beschmiert, greift Paragraf 86a StGB. Dies wird deutlich härter bestraft als einfache Sachbeschädigung. Bis zu drei Jahre Haft drohen in einem solchen Fall.
Die Landtagswahl findet am 8. März statt, ebenso die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters für Baden-Baden.
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