Änderungen hier im Überblick

Schon wieder eine neue Corona-Verordnung – Regeln treten ab Freitag in Kraft – 2G-Optionsmodell

Schon wieder eine neue Corona-Verordnung – Regeln treten ab Freitag in Kraft – 2G-Optionsmodell
Gesundheitsminister Manne Lucha warnt vor zu großer Sorglosigkeit. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
13.10.2021, 21:20 Uhr



Stuttgart Am Freitag tritt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Neu ist die Einführung eines sogenannten 2G-Optionsmodells in der Basisstufe. Dies teilte das Sozialministeriums heute Abend mit.

Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Zudem unterliegen Veranstaltungen dann Veranstaltungen keiner Personenobergrenze mehr, wie es bislang für Großveranstaltungen der Fall war. Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen Basis-, Warn- und Alarmstufe sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen.

«Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen», erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. «Die Zahlen bewegen sich auf einem Plateau, nach wie vor sind es überwiegend nicht geimpfte Personen, die mit schweren Verläufen auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Gleichzeitig ist die Impfquote weiter angestiegen. Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität.» Dennoch warnte der Minister vor zu großer Sorglosigkeit: «Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten. Mit unseren Stufen haben wir jedoch ein gut durchdachtes sowie mit Expertinnen und Experten aus der Praxis eng abgestimmtes Konzept, um frühzeitig zu reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung droht.»

Auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz wird geregelt, dass sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt darüber hinaus künftig auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen müssen. Dies galt bislang in Baden-Württemberg nur für die Warn- und Alarmstufe. Bereits jetzt sind Arbeitgeber nach der sogenannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes verpflichtet, ihren Beschäftigten solche Tests zweimal wöchentlich anzubieten – allerdings sind diese freiwillig. «Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mit Außenkontakt gilt fortan eine Testverpflichtung, mit der ein Gleichklang zu dem mit einem 3G-Nachweis stattfindenden Publikumsverkehr herbeigeführt wird», heißt es in der Mitteilung des Sozialministeriums weiter.

 

Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

• Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht für den Publikumsverkehr in der Basisstufe (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO).

• Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen (vgl. § 8 CoronaVO).

• Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird (vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 CoronaVO). Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen.

• Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 CoronaVO).

• Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe (vgl. § 18 CoronaVO).

Basis-, Warn- und Alarmstufe

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.


Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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