Neue Corona-Verordnung

Schüler dürfen Maske ab heute am Platz ablegen – Auf „Begegnungsflächen“ gilt Maskenpflicht weiterhin

Schüler dürfen Maske ab heute am Platz ablegen – Auf „Begegnungsflächen“ gilt Maskenpflicht weiterhin
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 18.10.2021, Bericht: Redaktion Ab heute können die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg die Maske am Platz ablegen.

Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber. Daran erinnert Kultusministerin Theresa Schopper nochmals bevor heute die neuen Regelungen für die Schulen in Kraft treten. Schon länger ist bekannt, dass die Maskenpflicht an den Schulen ab heute gelockert werden soll. Am Freitag hat das Kultusministerium die Schulen über diese Regelung noch einmal informiert und ihnen auch weitere Hinweise an die Hand gegeben. Dies wird auch in der Corona-Verordnung Schule festgehalten, die das Kultusministerium am Wochenende notverkündet hat. «Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit erleichtern wir den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften den Unterricht. Denn ohne Maske fällt die Kommunikation – das Herzstück der Pädagogik – leichter», wird Kultusministerin Theresa Schopper in der Erklärung ihres Ministeriums zitiert.

Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. Für Grundschüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.

 

Wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht, muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse beziehungsweise Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang wieder aufgesetzt werden.

Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen, gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss.


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