Neue Corona-Regeln zum Schulbeginn

Schulstart heute auch In Baden-Baden – Neue Kultusministerin Theresa Schopper: „Schüler behutsam heranführen“

Schulstart heute auch In Baden-Baden – Neue Kultusministerin Theresa Schopper: „Schüler behutsam heranführen“
Auch in Baden-Baden beginnt heute nach den Pfingstferien wieder die Schule mit neuen Corona-Regeln. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
07.06.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Wenn heute in Baden-Württemberg der Unterricht nach den Pfingstferien wieder beginnt, ist auch weiterhin die 7-Tage-Inzidenz das Maß aller Dinge. Noch bevor der Unterricht beginnt, haben die Schüler ihren ersten Test zu bestehen.

«Unverändert gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) an den Schulen sowie die indirekte Testpflicht, die an den Schulen ebenfalls inzidenzunabhängig gilt», erinnerte das Kultusministerium am Wochenende. Die Schulen sollen auf Verlangen negative Testergebnisse bescheinigen. Die Bescheinigung gilt für eine Dauer von 60 Stunden.

Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100, so findet an den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, SBBZ, sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung Präsenzunterricht statt. An den beruflichen und den weiterführenden Schulen und den Hauptstufen der SBBZ findet zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen aber auch die weiterführenden Schulen, die beruflichen Schulen und die Hauptstufen der SBBZ bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über. Bei einer Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis kann an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern stattfinden.

«Diese Regelungen für die Schulen hatten wir bereits Mitte Mai kommuniziert, damit haben wir den Schulen bewusst eine lange Vorlaufzeit eingeräumt», wird Kultusministerin Theresa Schopper in der Mitteilung ihres Ministeriums zitiert. Sie ergänzt: «Ab dem Montag wollen wir die Schülerinnen und Schüler behutsam an den Schulalltag heranzuführen, den sie eigentlich gewohnt sind, aber sehr lange missen mussten. Mir ist wichtig, dass wir bei der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht die sozial-emotionale Komponente an den Schulen ebenso in den Blick nehmen, wie die fachliche Komponente.» Über die Leistungsfeststellung und die Zeugniserteilung im aktuellen Schuljahr wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal separat informieren.

 

Weitere neue Regelungen:

• Für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und diese dennoch nicht einhalten, gilt künftig analog zu den Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

• Praktika zur beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika bei einem Unterschreiten der Inzidenz von 100 möglich. Ein- oder mehrtägige Praktika, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind unabhängig davon möglich.

• Befinden sich die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen können externe Personen in den Unterricht geholt werden, zum Beispiel Experten im Rahmen der beruflichen Orientierung. Basis dafür ist, dass die Schulleitung zustimmt oder dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.

• Schulveranstaltungen sind nach den gleichen Regelungen zulässig, wie Veranstaltungen, die außerhalb der Schule durchgeführt werden. Es gelten also die Regelungen der Paragrafen 11 und 21 der Corona-Verordnung des Landes. Veranstaltungen, die von einem kulturellen Programm eingerahmt sind, wie Verabschiedungen oder Zeugnisübergaben, können nach den Regelungen für Kulturveranstaltungen stattfinden.

• Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist. Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.

Weitere Informationen zum Schulbetrieb und den Corona-Regelungen: www.km-bw.de/corona.


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