Neue Termine

Schwimmlehrerfall erneut vor Landgericht Baden-Baden – Verhandlung über Sicherungsverwahrung

Schwimmlehrerfall erneut vor Landgericht Baden-Baden – Verhandlung über Sicherungsverwahrung
Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.12.2022, Bericht: Redaktion Im sogenannten Schwimmlehrerfall hat die 10. Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden einen neuen Termin zur Verhandlung über die Sicherungsverwahrung bestimmt, teilte das Gericht gestern mit.

Der erste Verhandlungstag ist den für 2. März 2023 festgesetzt, die Fortsetzungstermine sollen am 3., 9. und 10. März stattfinden.

Der Angeklagte ist rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. November 2018 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24. Oktober 2019 zwar verworfen, aber die angeordnete anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten aufgehoben. Über die Sicherungsverwahrung nun eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden neu verhandeln.

 

Zu dem Termin am 2. März 2023 sind bisher ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen.


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