900.000 Euro Förderung für Schwimmkurse

Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit – Antragstellung ab Montag – Maximal 400 Euro pro Kurs

Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit – Antragstellung ab Montag – Maximal 400 Euro pro Kurs
Bei der Durchführung der Schwimmkurse seien die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten. Foto: Archiv

Stuttgart, 19.06.2021, Bericht: Redaktion Etwa 100.000 Kinder haben seit dem Beginn der Corona-Pandemie vor 14 Monaten im Land nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt, teilte das Kultusministerium gestern mit. Dies seien Schätzungen der baden-württembergischen Schwimmverbände.

Da alle Anbieter lange Wartelisten für Anfängerschwimmkurse führen würde und durch die Corona-bedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder sich der große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht habe, wurde nun ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit initiiert. Die Initiative geht vom Kultusministerium, den beiden Schwimmverbänden sowie DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg aus. «Durch dieses befristete Programm soll dem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden», heißt es in der Mitteilung des Kultusministeriums. Das Programmvolumen zur Förderung von Schwimmkursen betrage 900.000 Euro.

«Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Ortsgruppen sowie privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden», erklärt das Kultusministerium zum Sofortprogramm. «Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG-Landesverbände und der beiden baden-württembergischen Schwimmverbände.» Dadurch werde gewährleistet, dass alle Anbieter von Schwimmkursen zu denselben Bedingungen bezuschusst werden. Die Anträge können ab kommendem Montag, dem 21. Juni ausschließlich über www.sofortprogrammschwimmenbw.de gestellt werden. Die Homepage sei für die Antragstellung vom 21. Juni bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse sei jedoch nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse müsse zudem bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Zur Förderung erklärt das Kultusministerium, dass «Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren» gefördert werden. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses müsse mindestens 600 Minuten betragen und auch die Qualität der Kurse sei eine wichtige Voraussetzung: «Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der ‘Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule’ abbilden.»

Jeder Kurs werde pauschal mit 200 Euro bezuschusst. «Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden», heißt es weiter in der Mitteilung. Dadurch soll nach Angaben des Kultusministeriums ermöglicht werden, dass die Elternbeiträge stabil bleiben. Die maximale Fördersumme betrage somit 400 Euro pro Kurs.

Bei der Durchführung der Schwimmkurse seien die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten.


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