Werbung um Zustimmung der Fraktionen

Heute Sondersitzung im Landtag zu Corona-Beschlüssen – Ab 15. März wieder Präsenzunterricht für Klassenstufen 5 und 6

Heute Sondersitzung im Landtag zu Corona-Beschlüssen – Ab 15. März wieder Präsenzunterricht für Klassenstufen 5 und 6

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
05.03.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Zu den Bund-Länder-Beschlüssen will Winfried Kretschmann heute den Landtag von Baden-Württemberg in einer Sondersitzung informieren und «um Zustimmung der Fraktionen werben wird», teilte das Staatsministerium gestern Nachmittag mit.

Die Neue Verordnung wird dann zum Wochenende nach Beteiligung unter anderem der Ministerien, der Kommunalen Landesverbände und des Normenkontrollrats Baden-Württemberg veröffentlicht. Die neuen Regeln sollen ab Montag, 8. März, gelten.

Unabhängig von den Bund-Länder-Beratungen habe sich die Landesregierung darauf verständigt, dass zum 15. März die Klassenstufen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen sollen. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler ins Schulgebäude kommen und dort auf mehrere Räume verteilt werden.

PDF Übersicht Stufenplan Corona-Regelungen

Neue Corona-Regelungen ab Montag, 8. März 2021:

1. Private Treffen sollen wieder mit zwei Haushalten aber nicht mehr als fünf Personen stattfinden können. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen zur Personenzahl nicht dazu. Dabei gibt es wieder Ausnahmen für nicht in einem Haushalt lebende (Lebens-)Partner*innen. Baumärkte und Buchhandlungen sollen ebenfalls unter den geltenden Auflagen für den Einzelhandel öffnen dürfen.

2. Die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sollen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht, bei denen nicht dauer-haft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest für den/die Kund*in. Dies gilt dann auch für die bereits geöffneten Friseure und Barbershops. Dafür dürfen hier wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.

3. In Landkreisen in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 50 liegt sollen folgende Regelungen gelten:

• Der noch geschlossene Einzelhandel soll unter den jetzt schon für den geöffneten Handel geltenden Hygieneauflagen wieder öffnen können.

• Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen.

• Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist mit bis zu zehn Personen möglich.

 

4. In Landkreisen in denen die 7-Tage-Inzidenz über 50 aber stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 100 liegt sollen folgende Regelungen gelten:

• Der noch geschlossene Einzelhandel soll sogenannte Click&Meet Ange-bote anbieten können. Hier können Kunden nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden Beratung bekommen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend sein.

• Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen. Besucher*innen müssen sich jedoch anmelden. Der Betreiber muss die Besucher*innen zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung dokumentieren.

• Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist für maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.

Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.


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