Anpassung des Umsatzsteuergesetzes geplant

SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek will „Rechtsrahmen ausschöpfen“ – „Bildungskurse von der Umsatzsteuer befreit bleiben»

SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek will „Rechtsrahmen ausschöpfen“ – „Bildungskurse von der Umsatzsteuer befreit bleiben»
Gabriele Katzmarek, Bundestagsabgeordnete für Baden-Baden und Rastatt, SPD. Foto: goodnews4-Archiv

Berlin/Rastatt/Baden-Baden, 13.09.2019, Bericht: Redaktion «Die SPD will den Rechtsrahmen ausschöpfen, damit Bildungskurse weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben», kündigt die Rastatter SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek an.

«Wir gehen davon aus, dass die Kriterien für die Abgrenzung, wie sie bisher schon gelten, auch für die Anwendung der neu gefassten Umsatzsteuerbefreiung Bestand haben werden. Eine engere Auslegung lehnen wir ab, weil sie dem Ziel des lebensbegleitenden Lernens widerspräche. Das bedeutet konkret: Kurse, die bisher umsatzsteuerbefreit waren, sollen das auch weiterhin sein. Dagegen sollen Kurse der Freizeitgestaltung umsatzsteuerpflichtig sein. Das dient der Steuergerechtigkeit», erklärt Gabriele Katzmarek.

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, das Umsatzsteuergesetz anzupassen, um Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen. Das Gesetz liegt dem Deutschen Bundestag derzeit zur Beratung vor. Neben der Klarstellung soll mit der Neuregelung Verwaltungsaufwand vermieden werden: Bisher sieht das nationale Recht für bestimmte private Bildungseinrichtungen ein Bescheinigungsverfahren vor – darauf soll mit der Gesetzesänderung verzichtet werden. In Zukunft obliegt es dem zuständigen Finanzamt zu prüfen, ob eine Bildungsleistung von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Änderung befindet sich im «Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften» (Bundesratsdrucksache 356/19). Hintergrund ist die Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28. November 2016 über das gemeinsame Mehrwertsteuer-System und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 (EuGH-Urteil vom 14. Juni 2007, C-445/05).


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