Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
SPD stellt Antrag zu AfD-Parteiverbotsverfahren – Heute namentliche Abstimmung im Landtag in Stuttgart

Bericht von Nadja Milke
04.02.2026, 12:35 Uhr
Stuttgart Die SPD-Landtagsfraktion habe einen Entschließungsantrag zur Vorbereitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens eingebracht, teilte heute Mittag die SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg in Stuttgart mit.
Diese Nachricht kommt in der heißen Phase des baden-württembergischen Wahlkampfs. Die Landtagswahl findet am 8. März statt. goodnews4.de berichtet mit einer Wahl-Talk-Serie mit allen Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien.
Die SPD fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe voranzutreiben, die systematisch prüft, ob die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD erfüllt sind. In einem zweiten Schritt soll sich die Landesregierung bei einem entsprechenden Ergebnis für die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht stark machen.
Über diesen Antrag wird heute in der Plenarsitzung im Landtag nach TOP 4 namentlich abgestimmt:
Antrag
der Fraktion der SPD
Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
Drucksache 17/9871Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,
1. eine aktive Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung eines AfD-Verbotsverfahrens zu übernehmen und darauf hinzuwirken, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes eingesetzt wird, um in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und externer wissenschaftlicher Expertise Anhaltspunkte und Belege für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen sowie die Möglichkeit eines Teilverbots einzelner Landesverbände zu prüfen und
2. sich auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, § 43 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei «Alternative für Deutschland» (AfD) einzusetzen, sofern die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem entsprechenden Ergebnis kommt.
03.02.2026
Stoch, Binder, Dr. Weirauch, Weber und Fraktion
Begründung
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus dem Scheitern der Weimarer Republik die historische Lehre gezogen, dass eine Demokratie wehrhaft sein muss. Zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung sieht unsere Verfassung daher als schärfste Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde ein Parteienverbot vor. Es soll den Risiken begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen (vgl. 1. Leitsatz zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017, 2 BvB 1/13).
Die Partei «Alternative für Deutschland» (AfD) ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und mehrere Landesverbände sind bereits als Verdachtsfall beziehungsweise gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Für Baden-Württemberg hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde des AfD-Landesverbands gegen die Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz mit Beschluss vom 06.11.2024 zurückgewiesen. Zuletzt hat auch das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; aufgrund der dagegen gerichteten Klage der AfD ist diese Einstufung derzeit im Rahmen einer Stillhaltezusage ausgesetzt.
Vor diesem Hintergrund ist es zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unerlässlich, dass im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes, in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und externer wissenschaftlicher Expertise, ermittelt wird, ob die AfD im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz und unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen und deshalb verfassungswidrig ist. Sollte diese Prüfung zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, ist zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung ein entsprechender Feststellungsantrag beim Bundesverfassungsgericht geboten. Damit greift der Landtag von Baden-Württemberg die fraktionsübergreifenden Beschlüsse aus Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein auf und schließt sich deren Initiativen an.
Diese Vorgehensweise ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung mit der AfD. Demokratische Parteien und die Zivilgesellschaft sind weiterhin aufgefordert, extremistischen Inhalten in der Öffentlichkeit, Parlamenten, Schulen und sozialen Medien zu widersprechen und sie argumentativ zurückzuweisen. Die politische Auseinandersetzung ist das Fundament der wehrhaften Demokratie. Das diesbezügliche Engagement der Zivilgesellschaft wird ausdrücklich begrüßt.
Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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