Keine Berufung gegen Urteil geplant

Sperrung „Badener Wand“ am Battertfelsen teilweise aufgehoben – Regierungspräsidium und Stadt Baden-Baden akzeptieren Gerichtsurteil

Sperrung „Badener Wand“ am Battertfelsen teilweise aufgehoben – Regierungspräsidium und Stadt Baden-Baden akzeptieren Gerichtsurteil
An der „Badener Wand“ am Battert darf vom 1. August bis 14. Januar geklettert werden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 08.10.2025, Bericht: Redaktion Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Allgemeinverfügung zur Sperrung der «Badener Wand». Dies teilte das Regierungspräsidium gestern mit.

Das Gericht hatte im Juli den Klagen des Landesverbandes Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V., der Sektionen Karlsruhe und Offenburg des Deutschen Alpenvereins und einer Privatperson teilweise stattgegeben und die Allgemeinverfügung für den Zeitraum von 1. August bis 14. Januar eines jeden Jahres aufgehoben. Die Stadt Baden-Baden hatte aufgrund einer Anordnung des Regierungspräsidiums im Dezember 2022 die Allgemeinverfügung erlassen, die ein ganzjähriges Betretungsverbot für die «Badener Wand» anordnete. Daraufhin war die bei Kletterern beliebte Wand gesperrt, die Kletterhaken entfernt und die historische Felsenbrücke abgebaut worden. Das Baden-Badener Rathaus hatte die Maßnahme zwar kritisiert, musste aber die Anweisung des Regierungspräsidiums umsetzen.

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Die Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. Oktober 2025 im Wortlaut:

Die «Badener Wand» ist einer von 20 Felsen im von Erholungssuchenden und Freizeitsportlern stark frequentierten Naturschutzgebiet Battertfelsen. Der Fels ist ein traditioneller Brutplatz des Wanderfalken. Nachdem der Bruterfolg über mehrere Jahre deutlich schlechter war als an umgebenden Felsstandorten ohne Freizeitnutzung, verfügte die Stadt Baden-Baden Ende 2022 eine ganzjährige Sperrung des Felsens. Die Sperrung führte zu einer positiven Entwicklung mit zuletzt zwei erfolgreichen Bruten in den Jahren 2024 und 2025. Die ganzjährige Sperrung wurde vom Landesverband des Deutschen Alpenvereins, von zwei seiner Sektionen sowie von einer privaten Kletterinitiative beklagt.

 

Die Urteilsbegründung liegt nun seit dem 12. September 2025 vor. Entgegen dem Vortrag der Kläger hielt es das Gericht für erwiesen, dass der mangelnde Bruterfolg mit hinreichender Wahrscheinlichkeit maßgeblich auf menschliche Störungen während der Brutzeit zurückzuführen ist. Prädatoren wie der Uhu oder Wettereinflüsse, wie die Kläger meinten, seien für den seit Jahren zurückgehenden Bruterfolg nicht ausschlaggebend. Insofern bestätigte das Gericht die Ausweitung der Sperrung auf den gesamten Felsen während der Zeit von Balz, Brut und Aufzucht der Jungen von 15. Januar bis 31. Juli eines jeden Jahres.

Das Gericht hielt eine Sperrung auch im zweiten Halbjahr zwar für nicht ausgeschlossen, allerdings fehlten ihm als Voraussetzung hierfür zum einen Erhebungen zum Störungspotential. Zum anderen sind die Auswirkungen von Störungen während der Herbstbalz und Winterruhe auf den Bruterfolg von Wanderfalken bisher nicht erforscht, sodass das Gericht mögliche Anzeichen dafür, wie beispielsweise die ungewöhnlich häufigen Umverpaarungen in den letzten Jahren bei den sonst monogamen Wanderfalken, nicht zweifelsfrei überzeugten. Eher hielt es brutzeitliche Störungen aus dem östlichen Teil der «Badener Wand», der noch bis Ende 2022 beklettert werden durfte, als ursächlich für den schlechten Bruterfolg der Wanderfalken. Daher hat das Gericht die Allgemeinverfügung für den Zeitraum von 1. August bis 14. Januar eines jeden Jahres aufgehoben.

Obwohl die ganzjährige Sperrung der «Badener Wand» Erfolge zeigte, werden das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden keine Zulassung der Berufung beantragen und das Urteil akzeptieren. Es bleibt nun abzuwarten, ob die vom Verwaltungsgericht festgelegte verkürzte Sperrzeit ausreicht, um weiterhin erfolgreiche Bruten des Wanderfalken zu ermöglichen.

Die Sperrung des Brutfelsens «Badener Wand» ist nur ein Bestandteil des neu ausgearbeiteten Wanderfalkenschutzkonzeptes des Regierungspräsidiums. Weitere Bausteine zur Beruhigung des Umfelds der Felslebensstätte sind eine verbesserte Information und Besucherlenkung, eine geänderte Wegeführung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung sowie eine seitens der Gleitschirmflieger freundlicherweise zugesagte Rücksichtnahme durch Abstand vom Brutfelsen.

Die Naturschutzbehörden werden nun die Arbeit vor Ort auf der Grundlage des Urteils fortführen, um die Qualität des Naturschutzgebiets und den Schutz der dort lebenden Arten zu verbessern. Das Monitoring mittels Wildtierkameras wird ebenso fortgesetzt werden. Ebenso werden sobald wie möglich Gespräche mit dem Alpenverein terminiert werden, der hierfür bereits Bereitschaft signalisiert hat.




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