Ermittlungen abgeschlossen

Staatsanwaltschaft Baden-Baden erhebt Anklage „wegen gewerbsmäßigen Betruges in 112 Fällen“ – Uhren und Mobiltelefone bei „Ebay-Kleinanzeigen“ zum Kauf angeboten

Staatsanwaltschaft Baden-Baden erhebt Anklage „wegen gewerbsmäßigen Betruges in 112 Fällen“ – Uhren und Mobiltelefone bei „Ebay-Kleinanzeigen“ zum Kauf angeboten
Foto: Archiv

Baden-Baden, 14.04.2023, Bericht: Redaktion Ein 32-jähriger Mann wird sich wohl bald wegen gewerbsmäßigen Betruges in 112 Fällen vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten müssen.

Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden gestern mitteilte, hat sie am 3. April 2023 die Ermittlungen gegen den 32-jährigen Deutschen, der zuletzt in Baden-Baden wohnhaft war, abgeschlossen und Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden erhoben.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwischen Anfang August 2022 und Mitte Februar 2023 in 112 Fällen «über verschiedene Internetplattformen, u.a. Ebay-Kleinanzeigen, in betrügerischer Absicht Waren, v.a. Uhren und Mobiltelefone, zum Kauf angeboten, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht an die Besteller ausgeliefert zu haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 23.000 Euro entstanden sei». Die von den Bestellern eingezahlten Geldbeträge konnten über verschiedene deutsche und spanische Konten zurückverfolgt werden, so die Staatsanwaltschaft.

 

Der Beschuldigte sei «vielfach einschlägig vorbestraft» und sei unter anderem vom Amtsgericht Rastatt wegen gewerbsmäßigen Betruges in 73 Fällen im November 2018 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei ein Strafrest im Mai 2020 zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Danach sei er vom Schöffengericht Baden-Baden im August 2021 wegen Betruges in 20 Fällen erneut zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. «Nachdem die Berufungskammer des Landgerichts Baden-Baden diese Strafe – trotz des einschlägigen Bewährungsbruches – wieder zur Bewährung ausgesetzt hatte, konnte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden sich im Revisionsverfahren durchsetzen und eine Aufhebung der Bewährung erreichen. Gegen die dann erfolgte Verurteilung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren durch Urteil vom 15. März 2023 – ohne Bewährung – hat der Beschuldigte Revision eingelegt», heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter.

Im Hinblick auf dieses &lauqo;strafrechtliche Vorleben des nicht geständigen Beschuldigten» gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass im vorliegenden Verfahren eine über vier Jahre liegende Freiheitsstrafe verhängt werden wird. Der Beschuldigte sei am 13. März 2023 verhaftet worden und befinde sich derzeit in Untersuchungshaft.




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