Kurzarbeit während Corona-Pandemie

Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Verfahren gegen Hotel-Chef ein – Auch Verfahren gegen Mitarbeiterinnen eingestellt

Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Verfahren gegen Hotel-Chef ein – Auch Verfahren gegen Mitarbeiterinnen eingestellt
Foto: Archiv

Baden-Baden, 14.06.2023, Bericht: Redaktion Einiges Aufsehen hatte das Ermittlungsverfahren gegen einen Baden-Badener Hotelchef ausgelöst, der angeblich gemeinsam mit Mitarbeitern Arbeitszeiten in einem Zeiterfassungssystem manipuliert haben soll.

Gestern teilte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden mit, dass sie schon am 23. Mai das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Hotels in Baden-Baden sowie gegen drei seiner Mitarbeiterinnen mit Zustimmung des Amtsgerichts Baden-Baden eingestellt habe.

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Erklärung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden im Wortlaut:

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat am 23.05.2023 das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines Hotelbetriebes in Baden-Baden sowie gegen drei seiner Mitarbeiterinnen mit Zustimmung des Amtsgerichts Baden-Baden eingestellt.

Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, zwischen März 2020 und Dezember 2021 in mehreren Fällen für Beschäftigte während der Corona-Pandemie Kurzarbeit angemeldet zu haben. Kurzarbeitertage seien später aber in den Zeiterfassungen der Mitarbeiter teilweise in Abbau von Mehrarbeit umgewandelt worden, dies sei aber nicht gemeldet worden, so dass das zunächst gewährte Kurzarbeitergeld nicht, wie es hätte erfolgen müssen, zurückgezahlt worden sei. Arbeitszeiten seien in einem Zeiterfassungssystem manipuliert worden. Der Schaden, der der Bundesanstalt für Arbeit entstanden sei, wurde durch die Ermittlungen mit mindestens ca. 240.000 Euro berechnet. Neben diesem Verdacht des Betruges bzw. Subventionsbetruges bestand damit zusammenhängend auch der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt bei 191 Beschäftigten in Höhe von ca. 78.000 Euro.

 

Der Schaden wurde zwischenzeitlich wiedergutgemacht. Gegen den Geschäftsführer wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage im unteren fünfstelligen Bereich eingestellt, gegen die nicht als hauptverantwortlich anzusehenden weiteren Beschuldigten ohne eine Geldauflage.




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