Wahl am 13. März 2022

Stadt Baden-Baden veröffentlicht OB-Stellenausschreibung – „Stelle des Oberbürgermeisters m/w/d ist neu zu besetzen“

Stadt Baden-Baden veröffentlicht OB-Stellenausschreibung – „Stelle des Oberbürgermeisters m/w/d ist neu zu besetzen“
Auch Margret Mergen, die amtierende Oberbürgermeisterin von Baden-Baden, wird sich wieder bewerben. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
10.12.2021, 00:00 Uhr



Baden-Baden Am 13. März 2022 findet in Baden-Baden die Wahl des Oberbürgermeisters statt – männlich, weiblich oder divers ist die korrekte Ergänzung. Die Stellenausschreibung wurde nun vom Baden-Badener Rathaus veröffentlicht.

goodnews4.de berichtete bereits über das langsam einsetzende Kandidaten-Karussell. Wieder antreten wird die amtierende Oberbürgermeisterin Margret Mergen, CDU, die am kommenden Montag die Medien in den Gourmetsaal des Kurhauses zu einem Pressegespräch geladen hat, um über ihre «OB-Bewerbung, die Bilanz der vergangenen gut sieben Jahre und über die Gestaltung meines Wahlkampfes in den kommenden Monaten» zu informieren.

Spekulationen gab es bereits um Anemone Bippes, Vorsitzende des CDU Stadtbezirksverbands Baden-Baden, die sich gegen eine Kandidatur entschieden hat. goodnews4.de berichtete. Angeblich übte das Lager der amtierenden Oberbürgermeisterin einigen Druck aus, um die wohl aussichtsreiche Kandidatur der promovierten Baden-Badener Historikerin zu verhindern.

Bisher sind noch Roland Kaiser, Bürgermeister der Stadt Baden-Baden und Mitglied der Grünen, und Kilian Krumm, ehemaliger Ortschaftsrat in Sandweier und Mitglied der SPD, im Gespräch.

 

Bis spätestens 14. Februar müssen die Bewerbungen im Rathaus eingegangen sein. Noch genug Zeit für weitere Kandidaten und Überraschungen. Manche erinnern sich an den kurzfristigen Einstieg im Jahr 2006 von Wolfgang Gerstner, CDU, der gegen Klaus Rückert den offiziellen Kandidat seiner Partei antrat und die Wahl gewann.

Die Stellenausschreibung der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:

Stadt BADEN-BADEN

Die Stelle des

Oberbürgermeisters (m/w/d)

des Stadtkreises Baden-Baden (ca. 55.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin zum 10. Juni 2022 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 13.03.2022, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 27.03.2022, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 14.02.2022, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift «Oberbürgermeisterwahl» z. Hd. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

• Hundert (100) Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Baden-Baden kostenfrei ausgegeben. Sie können auf Anforderung und ohne Verpflichtung auf Kostenübernahme auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitgestellt werden (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg).

• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg)

• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt (§ 10 Abs. 4 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg)

• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 14.03.2022, und endet am Mittwoch, 16.03.2022, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Die Bewerber (m/w/d) erhalten die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Versammlung am Montag, 07.03.2022, 19:30 Uhr im Bénazetsaal des Kurhauses vorzustellen.

Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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