Kein Verbot geplant

Stellungnahme zu Handy-Nutzung in Schulen – „Regelung, die Schulen verpflichtet, sich altersangemessene, restriktive Regeln der Handynutzung zu geben“

Stellungnahme zu Handy-Nutzung in Schulen – „Regelung, die Schulen verpflichtet, sich altersangemessene, restriktive Regeln der Handynutzung zu geben“
Schulen sollen Regeln für die Handynutzung festlegen. Foto: Archiv

Stuttgart, 20.03.2025, Bericht: Redaktion Weil es zur Handynutzung an Schulen gestern verschiedene Meldungen und Stellungnahmen gegeben habe, «die nicht ganz richtig waren», meldete sich gestern das Kultusministerium in Stuttgart zu Spekulationen zu einem Handyverbot in den Schulen im Land.

Es gehe nicht um ein Handyverbot. Mit einem Statement geht das Ministerium auf die Planungen ein. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen planen auch andere Bundesländer Einschränkungen der Handynutzung an Schulen. Einige Kultusminister plädieren dafür, dass grundsätzlich der Flugmodus in den Schulen eingestellt werden soll. Lediglich bei unterrichtsbezogenen Nutzungen soll das Handy dann on air sein.

 

Das Statement des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 19. März 2025 im Wortlaut:

Geplant ist eine schulgesetzliche Regelung, die die Schulen verpflichtet, sich altersangemessene, restriktive Regeln der Handynutzung zu geben, auch um den unterschiedlichen Situationen vor Ort Rechnung zu tragen. Dabei ist auch die jeweilige Altersangemessenheit, etwa bei Grundschulen mit ausschließlich jungen Kindern oder beruflichen Schulen, in denen Erwachsene unterrichtet werden, zu berücksichtigen.

Die Schulen werden dabei vom Kultusministerium breit unterstützt: von Musterschulverordnungen bis hin zu best-practices–Beispielen, wie man Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einbezieht, sodass diese Verpflichtung gleich noch zu einer großen Medienbildungseinheit für Schüler und Eltern werden kann.

Das Erarbeiten von gemeinsamen Regelungen in der Schulgemeinschaft kann darüber hinaus ein hervorragender Ansatz für Schulen sein, Demokratiebildung in die Praxis zu bringen und demokratische Prozesse mit «echten» Folgen für den Schulalltag anzuwenden. Dies gilt im Besonderen für die Schülerinnen und Schüler, die somit partizipativ und real demokratische Basisprinzipien lernen und leben können.




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