Corona-Regeln für Silvester

Strafen bis 600 Euro an Silvester – Hier die Bußgeld-Liste – Innenminister Strobl: "Den Unvernünftigen sage ich in aller Deutlichkeit..."

Strafen bis 600 Euro an Silvester – Hier die Bußgeld-Liste – Innenminister Strobl: "Den Unvernünftigen sage ich in aller Deutlichkeit..."
Der sechs Seiten lange „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
30.12.2020, 12:15 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart «Es darf jetzt keinen Übermut geben – auch wenn wir alle glücklich sein dürfen über den Beginn der Impfungen, denn er ist ein Licht am Ende des Tunnels», bremst Innenminister Thomas Strobl einen zu schnellen Optimismus. Dann wählt der CDU-Politiker doch etwas martialische Worte.

Für den Moment gelte «in aller Härte und Schärfe», erklärt der Minister: «Die Lage ist sehr ernst, von uns allen sind Vernunft, Disziplin und Verzicht gefordert.» Silvester 2020 sei anders als alle anderen Silvester. In Baden-Württemberg gebe es an Silvester «weder eine Ausnahme von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, noch ist das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum erlaubt», erinnert Thomas Strobl an die bekannten Regeln. Man solle das, was die Corona-Regeln erlauben, nicht ausreizen.

In der Mitteilung aus seinem Ministerium folgt dann ein scharfes Zitat des Innenministers mit den Konsequenzen, die drohen: «Den Unvernünftigen sage ich in aller Deutlichkeit: Auch an Silvester ist um 20 Uhr Schicht im Schacht. Dann gelten die erweiterten Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist dann nur noch aus triftigen Gründen gestattet. Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist verboten. Die Polizei wird die Einhaltung der Corona-Regeln scharf und entschlossen kontrollieren. In flächendeckend allen Polizeipräsidien werden deutlich mehr Beamtinnen und Beamte unterwegs sein, um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überwachen. Wer vorsätzlich und rücksichtslos gegen die Corona-Regeln verstößt, muss dann mit deutlichen Sanktionen und einem Bußgeld rechnen.»


Corona-Regeln für Silvester und Neujahr:

• Keine Ausnahme der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 und 05.00 Uhr
• Übernachten bei Privatpersonen möglich
• Kein Verkauf von Pyrotechnik
• Keine Ansammlungen und kein Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum

Hier die Bußgelde-Liste:

1. Wer an einer unerlaubten Silvesterfeier im öffentlichen Raum teilnimmt: 150 Euro
2. Veranstalter solcher Feiern: 600 Euro
3. Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum: 100 Euro

Die vollständige Liste hier: PDF

 

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