Gerichtsverhandlung
Streit um Heißluftballon-Fahrt vor dem Landgericht Baden-Baden – Beim Ausstieg aus Korb verletzt

Baden-Baden, 03.07.2025, Bericht: Rathaus Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt heute um 11 Uhr über die zivilrechtliche Klage einer privaten Krankenversicherung gegen einen Anbieter von Heißluftballonfahrten.
Die Krankenversicherung fordert Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro und die Feststellung der Haftung der Beklagten für weitere Schäden.
Die Versicherungsnehmerin der Klägerin hatte sich im Oktober 2022 nach einer Heißluftballonfahrt beim Ausstieg aus dem Korb des Heißluftballons einen Bruch des Schienbeins zugezogen. Die private Krankenversicherung bringt vor, die Beklagte hafte wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten und als Luftfrachtführerin aus der sogenannten Gefährdungshaftung nach Paragraf 45 Luftverkehrsgesetz auf Schadensersatz. Die klagende Krankenversicherung habe die Kosten der durch den Bruch erforderlich gewordenen Krankenversorgung ihrer Versicherungsnehmerin getragen, weshalb die Ansprüche der Versicherungsnehmerin auf sie übergegangen seien.
Der beklagte Betreiber der Heißluftballonfahrten bringt vor, die Verkehrssicherungspflichten vollumfänglich beachtet zu haben. Die Versicherungsnehmerin der Klägerin habe sich nur deshalb verletzt, weil sie ihr erteilte Sicherheitsanweisungen nicht beachtet habe und eigenmächtig aus dem Korb gestiegen sei. Zum Termin sind mehrere Zeugen geladen.
Mit einer Entscheidung ist heute nicht zu rechnen, heißt es seitens des Landgerichts.
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