Stellungnahme bis 26. November 2024
SWR-Staatsvertragsentwurf in öffentlicher Anhörung – Rudi Hoogvliet: „Interessierten Bürgern die Gelegenheit eröffnen Stellung zu nehmen“

Stuttgart, 06.11.2024, Bericht: Redaktion Nachdem sich die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gestern mit dem Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den SWR befasst haben, bestehe nun die Möglichkeit, sich mit Anmerkungen und Hinweisen zum Vertragsentwurf zu äußern, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Die Bürger und Beitragszahler haben beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine direkte Stimme. Sie werden durch die Mitglieder der Gremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat vertreten. Zu allgemeinen Medienthemen veröffentlichte goodnews4.de ein Interview von Christian Frietsch mit Rudi Hoogvliet, Medienstaatssekretär und Bevollmächtigter des Landes beim Bund.
Die Mitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg vom 5. November 2024 im Wortlaut:
Baden-Württembergs Medienstaatssekretär und Bevollmächtigter des Landes beim Bund Rudi Hoogvliet sagte nach dem Ministerrat am Dienstag: «Der SWR hat in den vergangenen Jahren wichtige Reformen hin zu einem modernden digitalen Medienhaus für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Dieser Reformprozess ist aber noch nicht abgeschlossen und muss durch einen zukunftsfesten Staatsvertrag für den SWR flankiert werden, in der nun auch die Fusion von SDR und SWF, die vor nunmehr 26 Jahre umgesetzt wurde, zu Ende geführt wird. Ich bin überzeugt, dass wir das mit dem vorgelegten Anhörungsentwurf erreichen werden und damit die hohe Akzeptanz, die der SWR mit seinen Qualitätsangeboten in der Bevölkerung genießt, auch in der Zukunft gewährleisten. Zugleich ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass wir im Sinne der Politik des Gehörtwerdens neben betroffenen Institutionen nun allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit eröffnen, zu unserem gemeinsam mit Rheinland-Pfalz vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen.»
Die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien Staatssekretärin Heike Raab ergänzte: «Ziel der Reform des SWR Staatsvertrages ist es, die wichtige Bedeutung des Senders und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken und gleichzeitig den Sender modern und zeitgemäß fortzuentwickeln. Es geht um mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik, um mehr Programm und Innovationen zu ermöglichen. Deshalb werden wir wie im Reformstaatsvertrag den Auftrag qualitativ aufwerten und das Angebot beispielsweise beim Hörfunk anpassen und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern. Kurz gesagt: Mehr Klasse statt Masse! Für die Menschen im Südwesten sind die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität sehr wichtig: Selbstverständlich nehmen wir bei all diesen Anpassungen nicht nur den SWR selbst, sondern auch unsere vielfältige private Rundfunkbranche in den Blick.»
Die Novelle sieht eine grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags vor. Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Durch die grundlegende Novelle des SWR-Staatsvertrags soll der SWR stark und leistungsfähig in der digitalisierten Medienwelt aufgestellt werden. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Hörfunkangebote an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Auch strukturell sollen der SWR zeitgemäß fortentwickelt, die Leitungsstrukturen effizienter gestaltet und die Gremien modernisiert werden.
Der gemeinsam von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erarbeitete Entwurf eines Staatsvertrags zur Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk wurde am 5. November 2024 auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht.
Ab sofort besteht nun für alle Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen die Gelegenheit, bis zum 26. November 2024 zu dem Staatsvertragsentwurf Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsportal ist über folgende Website erreichbar: beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de.
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