9.750 Impf-Dosen erwartet

Termine für Impfung von über 80-Jährigen ab sofort – Verfügbarkeit des Impfstoffes noch sehr begrenzt

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
27.12.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Derzeit befindet sich die erste Lieferung mit knapp 10.000 Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer auf dem Weg nach Baden-Württemberg, heißt es am zweiten Weihnachtsfeiertag aus dem Sozialministerium.

Gleichzeitig können ab sofort über die Impftermin-Servicehotline des Landes mit der Telefonnummer 116 117 Termine für folgende Zentrale Impfzentren, ZIZ, gebucht werden: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Klinikum Stuttgart (Standort Liederhalle), Rot am See, Heidelberg, Mannheim und Freiburg. Auch die Vergabe von Terminen in den Impfzentren Tübingen, Ulm, Offenburg und Karlsruhe soll in Kürze möglich sein. Zum 15. Januar gehen dann neben den ZIZ auch die Kommunalen Impfzentren, KIZ, in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb.

Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Deshalb sollen nach und nach mit weiteren Impfstofflieferungen neue Termine angeboten werden.

An diesem Wochenende soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für das Land mit 78.000 Impf-Dosen geplant. Ab Ende Dezember sollen dann zunächst 87.750 Dosen dieses Corona-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Laut Sozialministerium sei daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können.

 

Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Auf der Website www.impfterminservice.de besteht zudem ab sofort die Möglichkeit, selbst einen Termin zu buchen. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de


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