Testpflicht
Ab heute Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen – Einrichtungen müssen Tests anbieten
Bericht von Nadja Milke
18.01.2021, 00:00 Uhr
Stuttgart Ab heute gilt die erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen, teilte Gesundheitsministerium am Samstag mit. Eine entsprechende Regelung wurde in die vom Kabinett beschlossene und in die aktuelle Corona-Verordnung aufgenommen.
«Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen», so Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag in Stuttgart. «Gerade Alten- und Pflegeheime sind Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund verstärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.»
Seit Mitte Dezember 2020 wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt. Es gelte daher, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal weiterhin zu schützen, bis die Impfungen abgeschlossen sind, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
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